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Hilfe und Unterstützung im Kampf gegen häusliche Gewalt darf nicht von der Finanzlage abhängen. Wir haben ein Netzwerk von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern aufgebaut und eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Gerichten, Polizei, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz) auf den Weg gebracht. Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, können Tag und Nacht auf dieses Netzwerk zurückgreifen.
Gewalt muss in erster Linie durch Prävention begegnet werden und hierzu gehört es auch Frauen und Mädchen in Ihrem Selbstverständnis stark und sicher zu machen und die männliche Sichtweise von Frauen als gleichberechtigte und ebenbürtige Partnerinnen zu stärken. In der Gewaltbekämpfung müssen auch die Bedürfnisse von Frauen mit Migrationshintergrund beachtet werden.
Durch das Prinzip WEG-Weisung wird den Opfern familiärer Gewalt ermöglicht, in der Familienwohnung zu bleiben. Sie können in der Zeit der polizeilichen Wegweisung des Täter mit der Hilfe verschiedenster (Frauen)Beratungseinrichtungen, Jugendämter, und der Familiengerichte die endgültige Zuweisung der Wohnung erreichen
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Wegweisung: Mit diesem im Jahr 2001 verankerten gesetzlichen Instrument kann die Polizei, wenn sie zur Hilfe gerufen wird, einem gewalttätigen Familienmitglied für maximal 14 Tage untersagen, die Familienwohnung zu betreten. |
Irene Fröhlich