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Die Landesregierung hat am 28. Juni 2005 "Leitlinien zur künftigen kommunalen Struktur" beschlossen. Diese beinhalten zwei Projekte:
Außerdem soll
Zu diesen vier Punkten nimmt die Landtagsfraktion folgendermaßen Stellung und beschließt die anschließenden GRÜNEN Eckpunkte:
Mit den Leitlinien hat die Landesregierung das Ziel, zu einer echten Kommunalisierung von Landesaufgaben und zu effizienten Verwaltungsstrukturen zu kommen, aufgegeben. Statt einer echten Reform wird nur noch ein Reförmchen angestrebt, dass die ineffizienten Strukturen noch schlimmer macht. Im Ergebnis entsteht auf sowohl Amtsebene wie auf Regionalebene ein Zuständigkeitschaos, die Selbstverwaltung wird ausgehebelt und als Gipfel des Ganzen wird noch eine zusätzliche Verwaltungsebene geschaffen.
Nirgends wird die Absurdität der schleswig-holsteinischen Strukturen so deutlich wie bei den Beratungen über das EU-Programm INTERREG zwischen der schleswig-holsteinischen Region Schleswig und der dänischen Region Sønderjylland. Da beraten auf dänischer Seite 5 selbständige Gemeinden mit weitgehenden Befugnissen – auf deutscher Seite treffen sich ehrenamtliche VertreterInnen und BürgermeisterInnen aus über 300 Gemeinden.
Wer die Debatte um die Verwaltungsreform in den Kreisen und Kommunen verfolgt, der stellt fest, dass in der öffentlichen Diskussion die Bildung von größeren effizienteren Verwaltungen durchweg begrüßt wird. Das Festhalten an den hergebrachten Selbstverwaltungsstrukturen interessiert die meisten BürgerInnen wenig, sie wollen effiziente bürgerfreundliche Verwaltungen, gute Schulen und Kindergärten. Der Hauptwiderstand vor Ort kommt von langjährigen KommunalpolitikerInnen der beiden großen Parteien.
Obwohl es durchaus unter den BürgermeisterInnen und einigen Landräten auch Befürworter gibt, hat sich die Mehrzahl verbarrikadiert. Charakteristisch sind dafür die Beschlüsse mehrerer Kreistage und Amtsausschüsse, die fordern, es solle alles so bleiben wie es ist. Der Höhepunkt dieser Entwicklung ist der mit der absoluten Mehrheit der CDU gefasste Beschluss des Kreistages Plön, aus der KERN-Region auszutreten.
Indem sie darauf verzichtet in den Leitlinien Modelle für handlungsfähige kommunale Strukturen vorzuschlagen, hat die Landesregierung de facto kapituliert. Schon jetzt reagieren die Akteure in mehreren Amtsausschüssen so, dass sie eine schlichte Zusammenlegung von Verwaltungen der Ämter und/ oder Gemeinden ohne Änderung der Strukturen diskutieren.
Das Konzept der Dienstleistungszentren setzt dem die Krone auf. Damit wird die groß tönend angekündigte Kommunalisierung von Landesaufgaben ad absurdum geführt. Es entsteht eine zusätzliche Verwaltungsebene ohne politische Steuerung und demokratisch gewähltes Subjekt.
Zusammenfassend ist festzustellen: Schwarz-Rot hat vor den Widerständen ihrer BürgermeisterInnen und Landräte erneut kapituliert. Der Provinzialismus, der in Schleswig-Holstein seit 35 Jahren eine Reform hin zu handlungsfähigen modernen Kommunen verhindert hat, hat erneut gesiegt.
Die Bildung von regionalen Verwaltungen basiert auf dem Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, vier bis fünf Regionalkreise zu bilden, der in modifizierter Form auch im rot-grünen Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Ziel ist es, einerseits Landesaufgaben in kommunale Verwaltung zu übergeben, andererseits Kreisaufgaben, die die ganze Region betreffen, in einer regionalen Verwaltung zu erledigen.
Im Unterschied zu dem GRÜNEN und dem rot-grünen Modell schlägt nun die Landesregierung vor, anstelle von Regionalkreisen Dienstleistungszentren zu bilden. Dieses Modell wird dem angestrebten Ziel nicht gerecht: Es ist nicht nur halbherzig, sondern es ist sogar kontraproduktiv, es würden faktisch neue überflüssige Behördenstrukturen geschaffen :
Während der SSW die Bildung von handlungsfähigen Einheitsgemeinden anstelle der Ämter und Zentralorte vorgeschlagen hat, und Bündnis 90/Die Grünen die Bildung von Amtsgemeinden oder Einheitsgemeinden mit mindestens 20 000 EinwohnerInnen anstreben, will jetzt die Landesregierung lediglich die Zahl der Verwaltungen reduzieren ohne an den kommunalen Strukturen etwas zu ändern.
Die anvisierte Zusammenlegung zu größeren Ämtern ist zwar ein richtiger Schritt zur Reduzierung der Zahl der Verwaltungen um ein Drittel, sie schafft aber keine handlungsfähigen Kommunen mit klaren demokratischen Entscheidungsstrukturen:
Die vorgeschlagene Reform der kommunalen Verwaltungsstrukturen ist nicht die versprochene Stärkung, sondern im Gegenteil eine weitgehende Entmachtung des Ehrenamtes. Schon heute haben die Gemeinderäte in den amtsangehörigen Gemeinden und die Kreistagsmitglieder in den Landkreisen immer weniger Entscheidungsbefugnisse. Durch die Reform werden sowohl mit den gemeinsamen Gemeindeverwaltungen wie durch die Dienstleistungszentren Strukturen geschaffen, die eine demokratische Selbstverwaltung unmöglich machen.
Entgegen den vollmundigen Ankündigungen der beiden Koalitionsparteien im Wahlkampf wird die Zusammenarbeit mit Hamburg, die in den letzten Jahren durch die Zusammenlegung von Behörden und die Gründung der HSH-Nordbank eine rapide Entwicklung genommen hat, zunehmend wieder auf Eis gelegt.
In den Leitlinien ist nur noch lapidar davon die Rede, die Verwaltungszusammenarbeit zu "fördern". Es fehlt jegliche Vision, wie die Zusammenarbeit in der Metropolregion weiterentwickelt werden kann und wie die kommunale Ebene im Rahmen der neuen Strukturen in Schleswig-Holstein und in Hamburg zu einer gleichberechtigten und effizienten Zusammenarbeit kommen kann.
Bündnis 90/Die Grünen halten an ihrem Vorschlag für eine Reform der Kommunalverwaltungen fest. Dies gilt insbesondere für folgende Eckpunkte:
Die Landtagsfraktion wird gemeinsam mit dem Landesvorstand und kommunalen Entscheidungsträgern einen konkretisierten Vorschlag für die Aufgabenverteilung zwischen Land, Regionen und Kommunen zu erarbeiten.
Die Landtagsfraktion und der Landesvorstand werden gemeinsam mit den Landesverbänden Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern unter Einbeziehung von Niedersachsen und Bremen eine Kommission einzurichten, in der Vorschläge für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der norddeutschen Länder unter Einbeziehung der Option, einen Nordstaat zu bilden, erarbeitet werden sollen.
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Karl-Martin Hentschel