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Wer das Netz hat, hat die Macht
Während andere auf Kohle und Atom setzen, arbeiten Grüne zukunftsorientiert – E3 heißt die Zauberformel und steht für Erneuerbare Energien, Energiesparen und Effizienz. Einer der Grundpfeiler der Energieversorgung ist das Netz, das den Strom in Haushalte und Gewerbe transportiert. Nach dem Grundgesetz sind die Gemeinden in der Verantwortung für die Daseinsvorsorge.
Art. 28 GG (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
Die Gemeinden müssen mindestens die Infrastruktur für ihre Bürger zur Verfügung stellen. Dazu können sie die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen. Während etwas mehr als 40 Stadt- und Gemeindewerke für ihre Kommunen tätig sind, haben über 1000 Kommunen solche eigenen Versorger nicht. Sie haben Dritte über einen Konzessionsvertrag mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut. Man könnte dabei an einen Geschäftsbesorgungsvertrag denken. Diese vielen kommunalen Konzessionsverträge enden in den kommenden Jahren. Wie soll es weitergehen?
Für Bündnis 90/Die GRÜNEN ist klar:
Netze gehören in öffentliche Hand. Die Frage ist: Wem gehört das Netz?
Der Vorkonzessionär in Schleswig-Holstein ist in der Regel die E.ON Hanse AG als Nachfolgerin der SCHLESWAG, die alle diese noch vor der Zeit der Liberalisierung der Energiemärkte abgeschlossen hat. Da galt noch das Prinzip der Demarkationsgebiete, in denen ausschließlich der Regionalversorger aktiv sein durfte.
Die Finanzierung ist durch das Netzentgelt möglich. Die Gelegenheit, dies zu realisieren, ist jetzt gegeben, da die Mehrzahl Verträge zwischen Netzbetreibern und Gemeinden, Konzessionsverträge genannt, bundesweit zwischen 2008 und 2012 auslaufen.
Svenja Büttner, Anwältin aus Berlin und Expertin für Konzessionsverträge, beleuchtete die Rechtslage (). Gemeinden mit Eigenbetrieben oder Gemeindewerken in der Rechtsform GmbH oder AG nehmen in Sachen Ausschreibung und Wettbewerbsrecht keine Sonderstellung ein. Wie alle anderen auch müssen sie grundsätzlich eine Bekanntmachungsfrist von 2 Jahren einhalten. Eine formelle Ausschreibung ist jedoch nicht notwendig. Dennoch sind die Gemeinden alle 20 Jahre- die früher übliche aber keineswegs zwingend erforderliche Laufzeit von Konzessionsverträgen- überfordert und verlängern daher oft auf intransparentem Weg die Verträge. Die Übernahme der Netze durch Gemeinden oder andere darf nach Kartellrecht nicht an einem unangemessenem Preis scheitern, zumal die Netze meist sehr alt und durch die Netzentgeltgebühr vom Bürger bereits bezahlt sind.
Hier gibt es jedoch eine von mehreren Unklarheiten in der Gesetzeslage, die im Bezug auf das Netzentgelt wenig präzise eine "wirtschaftlich angemessene Vergütung" verlangt.
Heiko Albert, Amtsleiter des 16 Gemeinden umfassenden Amtes Südangeln, hat praktische Erfahrungen in Sachen Konzessionsvertrag. Sein Ziel war es, die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten der Gemeinden anzupassen und die Wettbewerbsnachteile einzelner Gemeinden solidarisch auszugleichen. Nicht des großen Geldes wegen, sondern um Verantwortung für die lebenswichtige Infrastruktur zu tragen und um Einfluss auf Strukturfragen und den Umgang mit Energiethemen nehmen zu können, hat er sich um den Verhandlungsauftrag für alle Gemeinden bemüht und ihn erhalten. Vier Interessenten haben sich beworben- ein Erfolg in Sachen Wettbewerb.
Stadtwerke sind potenzielle Interessenten in Sachen Netzübernahme und Verfechter der dezentralen Energieversorgung. So auch Dietmar Steffens, Geschäftsführer der Stadtwerke Eckernförde. Seiner Ansicht nach behindern der Staat und die geltende Gesetzeslage dieses Anliegen. Im Anbetracht der Gefahr, das benachbarte Gemeinden sich unterschiedliche Netzbetreiber suchen und gemeinsame Versorgungsstrukturen zersplittern können, plädiert er für die Zwischenschaltung eines evtl. neu zu gründenden Stadtwerks, dem die technische, wirtschaftliche und rechtliche Observation und Koordination obliegt.
Dr. Dirk Bessau, Assistent der Geschäftsführung der Stadtwerken Flensburg, stellte die Frage, welche Strukturen gut für die Energiebranche sind (). Die Stadtwerke Flensburg versorgen durch ein Fernwärme- und Wassernetz auch umliegende Gemeinden, unter anderem auch dänische Kommunen. Er sieht die Stadtwerke in der Verantwortung im Kampf gegen den Klimawandel und gibt zu bedenken, dass die Daseinsvorsorge nur im Falle vorhandener Kompetenz und entsprechender Finanzausstattung der kommunalen Haushalte gewährleistet werden kann. Dennoch muss dem Strukturwandel in der Energiebranche, der durch die Abschaltung vieler Kraftwerke in naher Zukunft vonstatten gehen wird, Rechnung getragen werden. Dezentrale Energieversorgung ist eine Lösung.
Im Anschluss wurde im vollbesetzten Konferenzsaal intensiv diskutiert. Offensichtlich hat die Politik nicht nur in Sachen Konzessionsvertrag viele Hausaufgaben zu erledigen. Wir sind dabei.