Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Landtagsrede zum Thema "Stand des Revisionsverfahren nach SGB II"
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Anne Lütkes:
Die Lage der Kommunen ist nach wie vor angespannt, auch wenn ihnen die Maßnahmen der rot-grünen Koalition der letzten Wahlperiode zur Stabilisierung ihrer Einnahmebasis erhebliche Fortschritte gebracht haben.
Besonderer Druck lastet auf den Kommunen von der Ausgabeseite her. Steigende Soziallasten als Folge hoher Arbeitslosigkeit konnten durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zwar teilweise abgemildert werden, fallen aber regional unterschiedlich aus.
An der zugesagten Entlastung der Kommunen durch die quotale Beteiligung des Bundes an den Unterbringungskosten darf nicht gerüttelt werden. Ich denke, dass darüber Einigkeit in diesem Haus besteht und ich freue mich insofern sehr, dass sich alle Fraktionen der Initiative des Kollegen Klaus Müller aus dem letzten Oktober angeschlossen haben. Sie zielte darauf ab, dass der Bund an der zugesagten Entlastung der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Höhe von 2,5 Milliarden Euro festhält. Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Einsparungen aus der Wohngeldreform vollständig an die Kommunen weiterzureichen.
Vorausgegangen war eine bundespolitische Debatte, die zugesagte Entlastung der Kommunen zu streichen. Auch die hiesige SPD-Fraktion hat sich seinerzeit für die Beibehaltung des Bundesanteils stark gemacht, obwohl ihr Bundeswirtschaftsminister sich noch im letzten Jahr vehement für die Einstellung der Bundesbeteiligung an den Unterbringungskosten eingesetzt hat.
Der jetzt vorliegende Bericht zeigt, dass auch die Landesregierung sich für die Einhaltung der verbindlichen Zusage an die Kommunen einsetzt, sie jährlich um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Die Kommunen müssen sich nun mit dem Bund darüber verständigen, wie das konkret ab 2007 aussehen soll.
Jede finanzwirksame Entscheidung braucht eine vernünftige Datenbasis, und genau hieran hapert es zur Zeit. Notwendig ist mittelfristig ein Konzept zu entwickeln, welche Daten für die Erfassung und der Beurteilung der finanziellen Lage der Kommunen notwendig sind und wie sie erhoben werden. Im Zuge der Revision von Hartz IV muss jetzt erst mal objektiv geklärt werden, ob steigende Fallzahlen auf Kosten der Arbeitslosenhilfe oder auf Kosten der Sozialhilfe entstanden sind. Ich denke, wir sind uns in unserer Erleichterung über die Rettung der quotalen Beteiligung bis Ende 2006 einig. Aber dadurch ist nur eine Atempause gewonnen. Die Novellierung zum SGB II steht an. Neben der Einlösung der Garantie von 2,5 Mrd. Euro für die Kommunen muss auch an anderer Stelle nachjustiert werden, was Sinn und Zweck der Reform angeht:
Anstatt einen angeblich massenhaften Leistungsmissbrauch zu beklagen, sollte die schwarz-rote Regierung den Rechtsanspruch der Jugendlichen auf ein Job- Angebot endlich umsetzen. Der eigenständige Leistungsanspruch für Jugendliche ab 18 Jahren war ein wichtiger Baustein der Hartz-Reformen. Er muss in Verbindung mit der Verpflichtung der Jobcenter gesehen werden, jedem unter 25-jährigen eine Arbeit, eine Arbeitsgelegenheit oder eine Ausbildung anzubieten. Bei Ablehnung dieser Angebote sind im Gegenzug besonders scharfe Sanktionen vorgeschrieben - bis zur vollständigen Leistungskürzung.
Alle PraktikerInnen der Jugendsozialarbeit weisen darauf hin, dass bei prekären sozialen Verhältnissen häufig erst der Auszug aus dem Elternhaus die Möglichkeit bietet, aus dem Kreislauf der Sozialhilfeabhängigkeit herauszukommen. Wenn die große Koalition nun den eigenständigen Anspruch der Jugendlichen auf ALG II Leistungen abschafft, verabschiedet sie sich vom System "Fördern und Fordern". Sie verabschiedet sich zugleich von dem Ziel, mit den Hartz-Gesetzen die Jugendarbeitslosigkeit konsequent abzubauen.
Bündnis 90/Die Grünen haben daher letzte Woche in einem Bundestagsantrag gefordert, die Hartz-IV Gesetzgebung in einigen zentralen Bereichen weiterzuentwickeln. So müssen die Regelsätze für Gesamtdeutschland neu berechnet werden. Die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Energiekosten müssen dabei ebenso berücksichtigt werden, wie die Zuzahlungen im Gesundheitswesen. Weiter müssen gesonderte Leistungen für so genannte atypische Bedarfe erbracht werden - ich erinnere nur an die in diesem Haus geführte Debatte über die Aufnahme von Verhütungsmitteln in den Regelbedarf.
Auch die Vermutung gemeinsamer Haushaltsführung bei älteren zusammen lebenden geht an der Lebensrealität vorbei. Wir brauchen Regelungen, die die Autonomie der Empfänger respektieren. Neuere, den sozialen Strukturen sehr förderliche Wohnformen wie z.B. Wohngemeinschaften sollten wie fördern, anstatt sie auszubremsen und zu bestrafen. Genau die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung führt ja dazu, dass dann wieder mehrere Haushalte entstehen, die letztlich teurer sind.