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23. März 2006

Nachbesserungen müssen sozial gerecht gestaltet werden

Landtagsrede zum Thema "Änderung des SGB II"

Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Monika Heinold:

Die Unzufriedenheit mit „Hartz IV“ ist groß. Die Reform ist hat nicht die Einspareffekte erbracht, die von ihr erwartet worden sind. Das Fördern kommt zu kurz. Der erhoffte Arbeitsplatzeffekt ist nicht eingetreten. So gibt es von allen Seiten Änderungswünsche, die allerdings in sehr unterschiedliche Richtungen gehen. Die Bundesregierung sucht Sparmöglichkeiten, um die einkalkulierten Einsparungen durch die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe doch noch umzusetzen.

Lassen Sie uns die Zahlen nüchtern betrachten: Während das alte System aus Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Wohngeld ca. 40 Milliarden Euro gekostete hätte, wurden für das Arbeitslosengeld II einschließlich der Wohnkosten 41 Milliarden Euro gebraucht. Hiervon sind 4,2 Milliarden Euro als Beitragsanteile in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen. Volkwirtschaftlich ist Hartz IV also keine Mehrbelastung. Es gibt keine Kostenexplosion, welche geplante Leistungskürzungen begründen könnte.

Bei einer Überprüfung von Hartz IV gilt es hingegen nüchtern zu analysieren, was nach dem einjährigen „Praxistest“ nicht rund läuft und was dementsprechend verbessert werden kann und muss.

Die von der Bundesregierung geplante Angleichung des ALG-II-Satzes zwischen Ost und West ist richtig. Hinzukommen muss eine grundsätzliche Überprüfung der Regelsätze, so wie es die Sozialverbände fordern. Dabei müssen auch zusätzliche Belastungen durch eine veränderte Gesetzgebung im Gesundheitsbereich berücksichtigt werden.

Überprüft werden muss auch der Grundsatz der Pauschalierung. So richtig diese Entscheidung war, da sie unbürokratisch ist und Eigenverantwortung stärkt, so richtig ist es auch, sich noch einmal mit der Situation junger Familien zu beschäftigen. Insbesondere die Sonderausgaben für die einmalige Babyerstausstattung, aber auch zusätzliche Kosten für den Schulbesuch - wie z.B. die Schülermonatskarte - sind vom laufenden Budget kaum zu bezahlen. Hier muss überlegt werden, wie den jungen Familien besser geholfen werden kann.

Auch die Entscheidung für den Kindergeldzuschlag war richtig. Allerdings wurde das Antragsverfahren derart kompliziert gestaltet, dass dringend Nachbesserungsbedarf besteht.

Das am heftigsten diskutierte und kritisierte Änderungsvorhaben der schwarz-roten Koalition ist aber die Einschränkung des eigenständigen Leistungsanspruchs von jungen Erwachsenen. Dieser eigenständige Leistungsanspruch war kein Betriebsunfall in der Gesetzgebung - er war politisch gewollt, im Sinne einer Grundsicherung und eines individuellen Anspruchs für junge Erwachsene. Den jungen Menschen sollte ermöglicht werden, sich aus ihrem familiären Umfeld zu lösen uns sich - mit Hilfe des Job-Centers - eine eigene Perspektive aufzubauen.

Dass dies zu einer exorbitanten Kostenexplosion geführt hat, wird zwar behauptet - mit Zahlen kann diese Aussage aber nicht unterfüttert werden, so zumindest die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir.

Mit unserem Antrag fordern wir, dass, der eigenständige Leistungsanspruch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre auf ALG II und die Übernahme von Wohnkosten (...) nicht grundsätzlich und in unzumutbarer Weise eingeschränkt werden oder zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt führen darf.

Zum Schluss zwei weitere wichtige Punkte: Harz IV will nicht nur FORDERN sondern auch FÖRDERN, deshalb müssen die Eingliederungsbudgets in diesem Jahr ausgeschöpft und den Menschen müssen Perspektiven aufgezeigt werden. Und die Ein-Euro-Jobs müssen auch weiterhin kritisch überprüft werden, damit es nicht zu einer Verdrängung regulärer Arbeitsplätze kommt.

Nehmen wir die Bundespolitik in die Pflicht, mischen wir uns ein. Lassen Sie uns - als fortschrittliches und engagiertes Bundesland dafür eintreten, dass soziale Gerechtigkeit auch weiterhin ihren Platz in notwendigen Reformen behält.

 

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