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Landtagsrede zum Thema "Landesnaturschutzbeauftragter"
Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Karl-Martin Hentschel:
Die jetzige Konstruktion des Landesnaturschutzbeauftragten ist ein Sonderfall: während die Bürgerbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte und der Flüchtlingsbeauftragte dem Parlament zugeordnet und damit von der Regierung weisungsunabhängig sind, wurde der Landesnaturschutzbeauftragte vom Umweltminister ernannt. Ich hätte dieses Gesetz nicht erarbeitet, wenn dies nicht offensichtlich zum Problem geworden wäre.
Unter den vier vergangenen Ministern gab es stets engagierte und in der Naturschutzszene anerkannte Beauftragte, die sich durchaus kritisch in die Diskussion einmischten. Aber ihre Stellungnahmen waren erwünscht und wurden respektiert, auch wenn sie kritisch waren.
Nun haben wir einen Umweltminister, der es in einem Jahr geschafft hat, sich mit sämtlichen Umweltverbänden anzulegen und sich unverdrossen bemüht, den Eindruck zu verstärken, als verstehe er sein Amt als eine Lobbyorganisation für die Hardliner-Faktion unter den Jägern, Fischern, Gentechnik-Saatgutkonzernen und Großagrariern, für die Naturschutz ein grünes Tuch ist.
Dieser Minister ist das beste Argument dafür, dass dieses Land einen unabhängigen Landesnaturschutzbeauftragten braucht. Roger Asmussen, der zurückgetretene Landesnaturschutzbeauftragte und ehemalige CDU-Minister, war nun wahrlich kein Hardliner im Kampf gegen Nutzerinteressen. Er war nur einfach ein Fachmann, der nach intensiver Diskussion mit seinen Beratern zu dem Schluss gelangt war, dass die Erweiterung der Liste der jagdbaren Arten und die Kormoranverordnung nicht fachlich motiviert waren, sondern rein ideologisch.
Und er war kein Weichei. Als der Minister von ihm forderte, seine Pressearbeit im Vorfeld mit ihm abzusprechen, formulierte er in seinem Rücktrittsschreiben: „den Wunsch halte ich schlicht für eine Zumutung“. Folgerichtig ist er zurückgetreten, ein Mann mit Prinzipien und Charakter, der sich durch parteipolitische Kalküle nicht von dem abbringen lässt, was er für richtig hält. Dafür gebührt ihm unser Respekt.
Das sage ich nicht mit Häme: Auch uns Grüne hat schon mancher aufrechte Mensch verlassen, weil er eine Entscheidung nicht richtig fand. Es kommt aber darauf an, wie man mit einer solchen Kritik umgeht.
Besonders empört war Herr Asmussen über die Formulierung, er würde mit kritischen Äußerungen den Ruf des Naturschutzbeauftragten beeinträchtigen. Das ist in der Tat eine geradezu perfide Verdrehung der Funktion eines solchen Beauftragten. Wenn es nur ein Claqueur sein darf, wozu brauchen wir ihn dann?
Bevor also der Minister sich nun einen Naturschutzbeauftragten bestellt, der nach seinem Wunsch jeweils für jede Pressemitteilung die Erlaubnis holt, legen wir hier einen Gesetzentwurf vor, der vorsieht, dass der Beauftragte zukünftig dem Landtag zugeordnet ist, wie die anderen Beauftragten auch.
In Paragraf 6 unseres Entwurfes steht: „der Beauftragte ist in der Ausübung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ In Paragraf 4 steht, dass der oder die zukünftige Beauftragte dem Landtag in zweijährigem Abstand einen Bericht über seine oder ihre Tätigkeit vorlegt. Damit haben wir die wichtigste Forderung erfüllt: der/die Beauftragte ist von Regierungsweisungen unabhängig und kann damit seine Aufgabe und sein Amt so gut wie möglich erfüllen.
Herr Minister, wer glaubt, er kann Kritik verhindern, indem er sie unterdrückt, hat sich schon immer geirrt. Er macht sie nur interessanter! Marcel Reich-Ranicki hat das in seiner unvergleichlichen Logik so ausgedrückt: „Man soll die Kritiker nicht für Mörder halten, sie stellen ja nur den Totenschein aus.“