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Landtagsrede zum Thema "Priorität für Erdkabel beim Ausbau der Stromnetze"
Dazu sagt der energiepolitische Sprecher Klaus Müller:
Das Anliegen des Grünen Antrages müsste eigentlich in diesem Landtag mehrheitsfähig, wenn nicht sogar konsensfähig sein.
Wir greifen mit dem Plädoyer für Erdkabel beim weiteren Stromnetzausbau ein Anliegen der Kreistage Nordfriesland, Dithmarschen und Ostholstein auf. Meines Wissens nach wurden die Beschlüsse im Juni 2004, März 2005 und September 2005 jeweils einstimmig gefasst - Auftrag genug, dieses Anliegen mit dem gleichen Schwung auch hier im Landtag zu unterstützen.
Erdkabel bieten mindestens drei Vorteile:
Die Netzengpässe - und dies gilt insbesondere im 110 kV Hochspannungsnetz - haben zu einer Blockade des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien geführt. Das seit zirka drei Jahren praktizierte so genannte Erzeugungsmanagement auf Grund fehlender Netzkapazitäten führt zu empfindlichen Ertragseinbussen durch zunehmende Abschaltungen von Windparks. Es führt darüber hinaus zu einem massiven Investitionsstau durch immer größere Finanzierungsprobleme auf Grund zwangsläufig unsicherer Ertragsprognosen.
Es ist im Interesse der Kontinuität des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein und insbesondere auch im Interesse des Wirtschafts- und Arbeitslandes Schleswig-Holstein, diesen Stau möglichst schnell aufzulösen.
Auch der für den Herbst angekündigte Versuch zur Temperaturüberwachung der Leiterseile im bestehenden Netz wird weiteres „Erzeugungsmanagement“ nach Aussagen von E.ON Netz nicht überflüssig machen. Die Unsicherheit bleibt also bestehen.
Ein durchschnittlicher Freileitungsbau dauert acht bis zehn0 Jahre. Wenn man sich die Beschlusslagen der Kreistage und den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung anschaut, dann sind jahrelange Konflikte vorhersehbar. Erdkabellösungen lassen sich in zirka ein bis drei Jahren realisieren, wie das Beispiel Breklum - Flensburg zeigt. Für den Netzausbau zwischen Heide-Pöschendorf und Göhl-Lübeck könnte ähnliches möglich sein.
Die gesetzliche Klarstellung, z.B. über das Infrastruktur-Planungs-Beschleunigungsgesetz, ist erforderlich, um
Durch die durchgeführten Studien zum Kostenvergleich Erdkabel/Freileitungen (Brakelmann I für den BWE Oktober 2004 und Brakelmann II für E.ON Netz Juni 2005) hat sich herausgestellt, dass bei geeigneter technischer Ausführung ohne Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit entweder gar keine Mehrkosten auftreten oder diese weit unterhalb des Zweifachen begrenzbar sind. Viele Fachleute halten im Falle einer 110-kV-Trasse die Variante Erdkabel durch die schnelleren Realisierungschancen sogar für insgesamt günstiger.
Auch die EU empfiehlt die Verwendung von Erdkabeln bei 110-kV-Leitungen, was auch im Neubau inzwischen überwiegende Praxis in Europa ist.
Unser heutiger Antrag entspricht dem kommunalpolitischen Willen, und er würde die bekannten Interessensgegensätze zwischen E.ON Netz und der Branche der erneuerbaren Energien auflösen.
Die gesetzliche Klarstellung ist darüber hinaus erforderlich, um die Zielsetzung des EEG einschließlich der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu stützen und einen Beitrag zur Erreichung der ambitionierten deutschen Klimaziele zu leisten.