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Zu dem Vorstoß von Justizminister Uwe Döring, die Eigenbedarfgrenze für Cannabis in Schleswig-Holstein drastisch herunterzusetzen, erklärt die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
Es ist besorgniserregend, dass bundesweit die Anzahl drogenkonsumierender Kinder und Jugendlicher zunimmt und das Einstiegsalter sinkt. Parteien und Fachleute sind sich einig darin, dass dieser Trend gestoppt werden muss. Bei der Frage, welche Maßnahmen hierbei sinnvoll sind, gehen die Meinungen allerdings auseinander.
Zieht man die Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einer entsprechenden Repräsentativerhebung von Infratest dimap heran, so zeigt sich für Schleswig-Holstein ein geringerer Drogenkonsum als im Bundesdurchschnitt: 8 Prozent der 12- bis 25jährigen Schleswig-Holsteiner gaben gegenüber 13 Prozent im Bundesdurchschnitt an, innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert zu haben. Hieraus lässt sich gerade nicht ableiten, das die liberale Eigenbedarfgrenze von 30 Gramm in Schleswig-Holstein den Drogenkonsum befördert. Diese Entwicklung ist vielmehr ein Resultat der erfolgreichen Drogenpräventionsarbeit der ehemaligen rot-grünen Landesregierung.
Wir hoffen sehr, dass Minister Döring auch im Rahmen der Haushaltsberatungen an der Wichtigkeit der Drogenprävention festhalten und die erfolgreiche Arbeit der Suchtberatungseinrichtungen nicht durch unsensible Kürzungen konterkarieren wird.
Prävention statt Strafe, das war und ist die Grüne Leitlinie in der Drogenpolitik. Eine „Qualitätskontrolle“ von Suchtstoffen im Sinne der verbindlichen Angabe von Inhaltsstoffen und Konzentration ist bei Alkohol und Nikotin gesetzlich vorgeschrieben. Bei Cannabis wäre dies aufgrund steigender THC-Konzentrationen und schwankenden Qualitäten notwendig, ist aber aufgrund der Illegalität nicht möglich.
Eine Abkehr von dieser aktuellen rechtlichen Doppelmoral wäre wahrscheinlich sehr viel erfolgversprechender als eine rein populistische drastische Absenkung der Eigenbedarfsmenge.
Eine bundesweit einheitliche Handhabung ist wünschenswert, aber sie muss fachlich fundiert, praktikabel und abgestimmt sein. All diese Vorraussetzungen erfüllt der überraschende Vorstoß von Justizminister Döring nicht.