Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Eine Arbeitsgruppe von Bündnis 90/Die Grünen hat im März 2004 einen Vorschlag für eine Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein unterbreitet, der eine Gliederung in vier Regionen und zirka 70 Städte, Gemeinden bzw. Amtsgemeinden vorsah und Grundlage für die Koalitionsverhandlungen mit der SPD war.
Im Dezember 2005 haben die Grünen ein Konzept für eine neue Aufgabenverteilung zwischen Land, Regionen und Kommunen veröffentlicht. Bis heute ist es das einzig vorliegende Konzept.
Nun hat die Landtagsfraktion die finanziellen Auswirkungen der Grünen Vorschläge in einer Expertise berechnen und die Ideen für eine Aufteilung Schleswig-Holsteins in vier Regionen bewerten lassen.
Andreas Tietze, Sozialökonom, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Nordfriesland und Autor der Expertise, stellt die Ergebnisse vor:
Untersucht wurden:
-> die finanziellen Auswirkungen einer Verwaltungs- bzw. Gebietsreform der Ämter und Kommunen: Das Ergebnis ist eine mögliche Einsparung von 39,7 Mio. Euro nach dem Grünen Reformmodell (Untergrenze einer Verwaltung in der Regel 20.000 EinwohnerInnen (EW)). Bleibt es bei den Vorgaben der Landesregierung (Untergrenze 8.000 EW), so sind allerdings nur Einsparungen von 16,9 Mio. Euro zu erwarten, und auch das nur, weil in einigen Kreisen (z. B. Nordfriesland und Dithmarschen) bereits viel weiter gegangen wird, als es von der Landesregierung gefordert wird.
-> einer Zusammenfassung der Kreise zu vier Regionen unter Einbeziehung der regionalen Landesbehörden: Ergebnis ist eine mögliche Einsparung von 77,1 Mio. Euro.
-> einer Einbeziehung der kreisfreien Städte in die Regionen: Ergebnis ist eine zusätzliche mögliche Einsparung von 25,4 Mio. Euro.
Insgesamt würde also die Umsetzung des Grünen Modells eine Einsparung von 142,2 Mio. Euro ermöglichen.
Außerdem wurden nach der gleichen Methode die Auswirkungen der Bildung eines „kleinen Nordstaates“ (Schleswig-Holstein zusammen mit Hamburg) gerechnet. Ergebnis ist eine mögliche Einsparung von 68,1 Mio. Euro - das ist weniger, als in anderen vergleichbaren Untersuchungen ermittelt wurde.
Die Einsparungen werden nicht sofort wirksam, wenn wie bisher üblich eine Beschäftigungsgarantie ausgesprochen wird. Je nach Struktur der Behörden dauert die Umsetzung zwischen zwei und 14 Jahren.
Weiterhin werden in der Expertise die bekannten Vorschläge für eine neue Gliederung Schleswig-Holsteins in vier Regionen dargestellt. Fazit: Ein starres Festhalten an den bisherigen Kreisgrenzen bei der Regionenbildung ist nicht sinnvoll.
Es werden zwei neue Varianten entwickelt. So wird eine Aufteilung des Kreises Segeberg vorgeschlagen, ebenso wie den alten Kreis Eckernförde überwiegend wieder dem Landesteil Schleswig (Nord-Ostsee-Region) zuzuordnen. Damit würde auch das Übergewicht der KERN-Region vermieden.
Karl-Martin Hentschel, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein, bewertet die Ergebnisse:
„Die Möglichkeiten der Reform auf Amts- und Gemeindeebene werden von der Regierung nicht ausgenutzt.
Interessant ist aber, dass einige Kreise trotz anfänglicher Widerstände sehr viel weiter gehen, als die Landesregierung dies vorschreibt. Insbesondere im Kreis Nordfriesland, aber auch in Dithmarschen wird weitgehend das umgesetzt, was von einer Arbeitsgruppe meiner Fraktion vorgeschlagen wurde. Dagegen beschränken sich andere Kreise auf das Minimum - die Zusammenlegung einiger Ämter, ohne die Zentralorte mit einzubeziehen. Landesweit werden so nicht mal die Hälfte der möglichen Einsparungen realisiert werden.
Die größten Einsparungen werden aber durch eine Zusammenführung der Kreisverwaltungen und der regionalen Landesbehörden zu Regionenverwaltungen möglich. Auch die Einbeziehung der kreisfreien Städte erweist sich dabei aus finanziellen Gründen als sinnvoll.
Bei der Bildung eines „kleinen Nordstaates“ kommt die Expertise zu dem Ergebnis, dass die Einsparungen erheblich geringer sind, als häufig erhofft wurde. Wir halten dennoch an der Bildung eines Nordstaates aus strukturpolitischen Gründen fest, um die enge Verflechtung der beiden Länder in ein produktives Miteinander aufzulösen. Aber aus finanziellen Gründen allein kann dies nicht begründet werden.
Im Ergebnis stelle ich fest, dass die Reform der kommunalen und der Landesverwaltungen einen bedeutenden Beitrag zur Konsolidierung der Kommunal- und Landesfinanzen leisten kann. Wenn eine große Koalition überhaupt eine Berechtigung hat, dann die, dass solche Vorhaben wie die Kommunalreform entschlossen angepackt werden. Gerade eine große Koalition kann die Widerstände in den Regionen überwinden. Wenn eine solche Koalition aber hinter das zurückfällt, was Rot-Grün bereits vereinbart hatte, dann ist das ein Armutszeugnis.
Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine Verwaltungsreform vorzulegen. Ein solches Konzept muss beinhalten, welche Aufgaben auf welcher Ebene erledigt werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen damit zu erzielen sind.
Anhang:
-> Expertise im Auftrag der Grünen Landtagsfraktion. Autor: Andreas Tietze, Sozialökonom und MBA
Stellungnahmen zur Verwaltungsstrukturreform von
-> Dr. Hartmut Borchert, Präsident des Bundes der Steuerzahler SH (pdf)
-> Prof. Albert von Mutius, Professor für öffentliches Recht und Verwaltung an der CAU Kiel (pdf)