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Zur Antwort auf eine Kleine Anfrage zur „Abberufung von hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten“ (Drs. 16/1128) erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
Gibt es überhaupt noch ein Frauenministerium in Schleswig-Holstein? Diese Frage stellt sich mir nach der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage.
Langjährig tätige hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, die für ihre Kommune Hervorragendes geleistet haben, wurden abgewählt und gekündigt. Einige Kreistage meinen zudem, die Arbeit für mehrere hunderttausend EinwohnerInnen sei mit einer halben Stelle zu erledigen.
Dies hat die schwarz-rote Landesregierung durch die Veränderung der Kommunalverfassung in 2005 möglich gemacht. Nun müssen nur noch in Kommunen, die mehr als 15.000 EinwohnerInnen haben, Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich arbeiten. Die Folge wird eine Halbierung der Stellen sein.
Von all diesen Entwicklungen weiß die Landesregierung, die ansonsten das kommunale Geschehen genau verfolgt, angeblich nichts. Und will offenbar auch nichts wissen, weil sie eine Recherche nicht für notwendig hält.
Und dies, obwohl sich die Gleichstellungsbeauftragte von Glücksstadt ein erstinstanzliches Urteil gegen ihre Kündigung erstritten hat - mit Argumenten, die auch gegen Kündigungen anderer Gleichstellungsbeauftragten geltend gemacht werden können.
Die Antwort der Landesregierung ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid.
Anlage:Kleine Anfrage