Grüne Fraktion Schleswig-Holstein

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenGrüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3.  Standard

7. Juni 2007

Unser kulturelles Erbe wirkungsvoll sichern!

Landtagsrede zum Thema: "Änderung des Denkmalschutzgesetzes"

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Karl-Martin Hentschel:

Der Denkmalschutz schützt unser kulturelles und archäologisches Erbe. Er spielt eine wichtige Rolle für die Erhaltung von Gebäuden, die für das Bild unserer Städte und Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.

Obwohl die Denkmalschutzbehörden seit Jahren eine engagierte und hoch anerkannte Arbeit machen, haben wir einen riesigen Bearbeitungsstau. 49 Jahre nach Gründung des Landesamtes sind von 20 000 zu prüfenden Objekten gerade 6000 registriert. Die Abarbeitung dieses Berges wird noch mehrere Jahrzehnte dauern.

Das von uns vorgeschlagene Verfahren, das bereits in 12 Bundesländern Praxis ist, ist ein gutes Beispiel für Verwaltungsmodernisierung. Nach Auffassung von Experten kann so der Stau in kurzer Zeit aufgelöst, die Effizienz der Verfahren verbessert und zahlreiche unnötige Gerichtsverfahren eingespart werden.

Zurzeit gilt in Schleswig-Holstein das Eintragungsverfahren. Die Eintragung eines Objektes als "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" ist dabei ein förmlicher Verwaltungsakt. Das führt regelmäßig zu Widersprüchen und umfangreichen Prozessen, ohne dass überhaupt irgendwelche Änderungen am Objekt geplant sind. Besonders absurd ist es, wenn solche Prozesse häufig auch noch von Behörden des Landes, des Bundes oder der Kommunen geführt werden, die ja oft alte Gebäude besitzen.

Wir wollen stattdessen das Listenverfahren einführen. Alle Kulturdenkmäler werden dann direkt und sofort durch das Gesetz geschützt. Infrage kommende Objekte werden ohne Rechtswirksamkeit in eine Liste aufgenommen.

Eine eigentliche Denkmalschutzprüfung findet erst dann statt, wenn eine Änderung des Objekts geplant wird. Und nur, wenn es keine gütliche Einigung über die Änderung bzw. Baumaßnahme gibt, findet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsakt statt.

Bei einer Vereinfachung des Verfahrens kann auch die Struktur der Behörden erblich vereinfacht werden. Wir schlagen vor, die unteren Denkmalschutzbehörden in die beiden oberen Denkmalschutzbehörden für Archäologie und für Denkmalpflege einzugliedern. Zur Aufregung hat dabei der Vorschlag geführt, die "Lex  Lübeck" aufzuheben: Bislang ist der Bürgermeister der Hansestadt sowohl Kreis- als auch Landesdenkmalbehörde.

Da Denkmalschutzinteressen häufig mit anderen örtlichen Interessen kollidieren, kann "Ortsferne" der Behörde auch ein Mittel sein, einen starken Denkmalschutz zu gewährleisten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die neuen Landesbehörden in Zukunft vier Standorte in den von uns vorgeschlagenen Regionalkreisen haben. Einer dieser Standorte wäre dann Lübeck, der dann neben Lübeck auch für Ostholstein, Lauenburg und Stormarn zuständig wäre. Ich denke, darüber sollten wir im Ausschuss reden. Die ständigen Tabus aus Lübeck gegen jede Veränderung, die das hoch verschuldete Lübeck betrifft, sind jedenfalls für eine sachliche Diskussion nicht hilfreich.

Eine weitere Neuerung, die wir vorschlagen, ist die Rücksichtnahme auf die Belange des Klimaschutzes und auf die Situation der Menschen mit Behinderungen. So sollen Maßnahmen der Wärmesanierung und ein barrierefreier Zugang nicht durch den Denkmalschutz verhindert werden. Gleichwohl sollen sie in Absprache mit dem Denkmalschutz in einer Form realisiert werden, die dem Charakter des geschützten Gebäudes Rechnung trägt.

Mit der vorgeschlagenen Novelle wird der Denkmalschutz endlich aktuell, die Verfahren werden erheblich vereinfacht, es entfallen ein Großteil der Gerichtsverfahren, 18 Behörden werden zu zwei Behörden zusammengelegt und nach Abarbeitung des Bearbeitungsstaus kann sogar mittelfristig Personal eingespart werden. Wenn Sie unserem Vorschlag folgen, dann wäre das ein kreativer Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung.

Ich hoffe auf eine konstruktive Ausschussberatung im Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend im Bildungsausschuss.

 

Zusätzliche Information