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11. Juli 2007

Erst Kinderrechte in die Landesverfassung – dann Kinderrechte in das Grundgesetz!

Landtagsrede zum Thema "Kinderrechte in die Verfassung"

Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Heinold:

Bislang gehörte Schleswig-Holstein mit Bremen, Hamburg, Hessen und Niedersachsen zu denjenigen Bundesländern, die den Schutz von Kindern in ihrer Landesverfassung nicht verankert hatten. Damit ist jetzt Schluss. Im dritten Anlauf ist es nun endlich gelungen, auch die CDU davon zu überzeugen, dass Kinderrechte in unsere Landesverfassung gehören. Eine CDU, die das Projekt Kinderrechte über Jahre blockiert hat und die ihren Koalitionspartner noch vor wenigen Monaten dazu gezwungen hat, in namentlicher Abstimmung gegen diese Verfassungsänderung zu stimmen. Die CDU hat sich nun eines Besseren besonnen, ist endlich über ihren ideologischen Schatten gesprungen und stimmt unserem Gesetzentwurf zu.

Das ist ein guter Tag für alle Kinder in Schleswig-Holstein, die Allianz für die Rechte der Kinder steht. Darüber freut sich meine Fraktion außerordentlich. Nicht nur die Parteien sind sich einig, auch alle relevanten Verbände sind mit dabei. Das ist ein Zeichen dafür, dass Sachpolitik möglich ist. Nur wenn Inhalte wieder wichtiger sind als parteipolitisches Kalkül werden wir das Vertrauen der WählerInnen zurück gewinnen.

Aber die heute beschlossene Verfassungsänderung muss nun auch mit Leben gefüllt werden, konkrete Schritte zur Sicherung der Kinderrechte müssen folgen. Eine Staatszielbestimmung dient nur dazu, die Ziele des Staates zu definieren. Sie bedarf einer konkreten Umsetzung durch Gesetze und Verordnungen, durch politisches Handeln. Mit dem Staatsziel "Kinderrechte" verpflichten wir uns selbst dazu, Kinderrechte zukünftig besser abzusichern.

Dazu gehört auch unsere Grüne Forderung aus dem Jahr 2006, verpflichtende Kindervorsorgeuntersuchungen in das Gesundheitsdienstgesetz zu schreiben. Dieser Gesetzentwurf wurde leider vorhin von CDU und FDP abgelehnt.

Eineinhalb Jahre haben sich CDU und SPD nicht zum Handeln durchringen können, obwohl der Schutz von Kindern mit unserem Gesetz hätte deutlich verbessert werden können.

Nun setzen wir darauf, dass das von der Ministerin ausgearbeitete Kinderschutzgesetz, das ein ähnliches Ziel verfolgt, zügig beraten und verabschiedet wird. Dafür kann die heutige Verfassungsänderung eine gute Grundlage sein, unter anderem um die Meldepflicht der Ärzte auch tatsächlich einfordern zu können. Wir werden uns an der Beratung des Kinderschutzgesetzes aktiv beteiligen, Eitelkeiten sind fehl am Platz, wenn es darum geht, den Schutz von Kindern in Schleswig-Holstein konkret zu verbessern.

Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dies ist aber nur so lange richtig, wie die Familie Schutz- und nicht Gefahrenraum für Kinder ist. Notfalls müssen Kinder auch vor ihrer eigenen Familie besser geschützt werden. Im Grundgesetz ist das Kind kein eigenes Rechtssubjekt, sondern nur Objekt der Rechte und Pflichten anderer – vorrangig der Eltern. Deshalb fordern wir, dass Kinderrechte nicht nur in der Landesverfassung, sondern auch im Grundgesetz verankert werden. Das würde dazu führen, dass Kinderrechte im Einzelfall auch einklagbar wären.

Wir appellieren insbesondere an die CDU/CSU nun auch im Bundestag ihre Blockadehaltung aufzugeben und der Forderung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zuzustimmen, damit Kinderrechte zukünftig auch im Grundgesetz stehen.

Diese Forderung wird schon seit Jahren vom Kinderhilfswerk und von der Unicef gestellt und auch Altbundespräsident Roman Herzog hat sich hierfür ausgesprochen. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel scheint für eine solche Initiative offen zu sein.

Für uns Grüne ist die Sache klar. Nach Schritt eins muss Schritt zwei folgen. Lassen Sie uns gemeinsam in Berlin Druck machen, damit Kinderrechte nun auch im Grundgesetz verankert werden. Kinderrechte in die Verfassung, Kinderrechte ins Grundgesetz, machen Sie mit!

 

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