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11. Juli 2007

Rauchverbot ohne Ausnahme – Das Recht auf einen nikotinfreien Arbeitsplatz sicher stellen

Landtagsrede zum Thema "Nichtraucherschutz"

Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Heinold:

Endlich hat die Landesregierung einen eigenen Entwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz vorgelegt. Insbesondere die CDU hat sich verdammt schwer damit getan, sich für ein Rauchverbot in Gaststätten zu entscheiden. Wieder einmal war es meine Fraktion, die vorgeprescht ist, von CDU und SPD abgebügelt wurde und sich nun freuen kann, dass CDU und SPD große Teile unserer Forderung als eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Mit dem vorliegenden Nichtraucherschutzgesetz kommt die Landesregierung endlich in die Hufe!

Preis für den Koalitionskompromiss ist allerdings, dass das Gesetz löchrig ist. Das Zugeständnis an die CDU – und an eingefleischte RaucherInnen in der SPD - ist groß: In deklarierten Raucherräumen darf in Gaststätten auch zukünftig geraucht werden. So können ganze Dorffeste auch weiterhin im verqualmten Rauchersaal stattfinden.

Deutlich erfreulicher ist der Rest des Gesetzes: es umfasst konsequent alle Einrichtungen, die als öffentlicher Raum definiert werden. Und es nimmt Rücksicht darauf, dass es Situationen in öffentlichen Einrichtungen gibt, die als Privatsphäre zu bewerten sind.

Das eigene Zimmer in einer vollstationären Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung bleibt Privatsphäre – und das ist auch gut so. Auch die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen sind angemessen. Zwar bleibt die primäre Verantwortlichkeit beim Betreiber der Einrichtungen bzw. beim Gastwirt, aber auch die RaucherInnen werden nicht gänzlich aus der individuellen Verantwortung entlassen.

Streitpunkt ist und bleibt die Ausnahmeregelung für Gaststätten. Während die FDP das Rauchen in Gaststätten weiterhin erlauben will, unterstützen wir die Landesregierung, die will, dass ausnahmslos alle Gaststätten rauchfrei werden. Unabhängig von der Größe und dem Standort. Dennoch ist der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht konsequent, sondern bezüglich der Gaststätten löchrig. Das Rauchen in "Raucherräumen" soll weiterhin erlaubt sein. Damit ist das Personal in Gaststätten weiterhin dem gesundheitsschädlichen Qualm ausgesetzt.

Mit unserem Grünen Änderungsantrag fordern wir hier nachzubessern und tatsächlich alle Räume einer Gaststätte rauchfrei zu machen. Der Vorwurf, wir seien kleinkariert oder spielverderberisch ist absurd. Es geht schlicht um den Arbeitnehmerschutz, um das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dieser Schutz ist mit dem vorliegenden Entwurf nicht sichergestellt. Wer Schicht hat, muss bedienen. Im Zweifelsfall wird auch zukünftig die schwangere Kellnerin bei der Silberhochzeit im verqualmten Saal bedienen müssen. Diese Gefährdung kann nur ausgeschlossen werden, wenn es keine Ausnahmen gibt.

Als wir die Forderung nach dem rauchfreien öffentlichen Raum im Dezember 2005 zum ersten mal in den Landtag eingebracht haben, ging es hier hoch her. Niemals würde es ein Rauchverbot in der Lobby vor dem Plenarsaal geben, von einem Rauchverbot in Gaststätten ganz zu schweigen. Das wir heute einen großen Schritt weiter sind ist erfreulich! Dazu hat mit Sicherheit auch Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung beigetragen, der klar benennt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomie zum Nichtraucherschutz in Gaststätten gescheitert ist.

Dazu haben aber vielleicht auch die Erfahrungen anderer Länder beigetragen. Irland, Italien, Kalifornien oder New York: alle haben einen konsequenten Nichtraucherschutz umgesetzt und nirgends ist das Horrorszenario sinkender Arbeitsplätze in der Gastronomie und verwaister Restaurants eingetreten. Im Gegenteil, die Akzeptanz für die rauchfreie Gastronomie ist gerade in denjenigen Ländern gestiegen, die das Rauchverbot konsequent eingeführt haben.

Die große Koalition hat ein Jahr und acht Monate gebraucht, um sich unserer Forderung nach der rauchfreien Gaststätte anzuschließen. Nun sollten wir im Ausschuss zügig beraten, damit das Gesetz schnell in Kraft treten kann.

 

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