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Landtagsrede zum Thema "AKW-Zwischenfälle in Krümmel und Brunsbüttel"
Dazu sagt der Vorsitzende Karl-Martin Hentschel:
Die Ministerin hat viel geredet. Ich bin dennoch mit diesem Bericht sehr unzufrieden. Anstatt dass wir klare Antworten bekommen, wird immer mehr unklar!

1. Falsche Informationspolitik
Auch nach der Falschinformation am Freitag nach dem Brand, als Vattenfall fälschlicherweise behauptete, der Reaktor sei nicht betroffen gewesen, gab es im Sozialausschuss am letzten Donnerstag eine Reihe neuer falscher Aussagen.
So erklärte Staatssekretär Körner: "Dieses Nicht-mehr-Einspeisen-Können führte in der Folge zu einer Reaktorschnellabschaltung. Diese hat im Ergebnis funktioniert."
Tatsache ist: Die Reaktorschnellabschaltung wurde nicht automatisch infolge des Brandes ausgelöst, sondern durch eine Fehlbedienung – die Abschaltung des zweiten Trafos.
Weiter erklärte Staatssekretär Körner: "Einen Raucheintrag … in das Maschinenhaus hat es nicht gegeben."
Einen Tag später gibt Vattenfall bekannt, es seien doch Rauchgase in die Leitwarte gedrungen.
Weiter erklärte Staatssekretär Körner: "Es wurden bislang keine chloridhaltigen Substanzen in Rauchgasrückständen festgestellt."
Zwei Tage später wird bekannt, dass die hochgiftige Chorverbindung Dioxin im Filter gefunden wurde.
Fragen:
Wie kann es kommen, dass selbst das Ministerium erneut und wiederholt falsch informiert wurde? Sind die verantwortlichen Personen festgestellt worden? Sind diese beurlaubt worden? Welche Auflagen haben Sie erteilt, um Vattenfall zur Klärung der offenen Punkte zu zwingen und um sicherzustellen, dass sich so etwas nicht wiederholt?
2. Leitwarte
Bis heute weiß niemand, was am 28. Juni in der Leitwarte von Krümmel wirklich passiert ist.
Es wurde berichtet, dass in der Leitwarte zum Zeitpunkt des Brandes statt der üblichen sechs Personen über 20 Personen anwesend waren. Als Rauch eintrat, seien nicht genügend Atemmasken vorhanden gewesen. Es soll Missverständnisse und Auseinandersetzungen gegeben haben. In der Folge gab es mehrere Fehlbedienungen. Die automatische Datensicherung hat nicht funktioniert.
Fragen:
Warum hat bis heute keine Befragung der anwesenden Personen durch die Reaktoraufsicht stattgefunden? Hat da möglicherweise eine Feier stattgefunden? Hatten anwesende Personen Alkohol getrunken? Warum sind der Reaktorfahrer und der Schichtleiter trotz Einladung des Bundesumweltministeriums nicht zu dem Gespräch am Montag erschienen?
Stimmt es, dass bis heute alle anwesenden Personen ein Redeverbot haben? Warum ist nach dem Nichterscheinen der beiden Personen am Dienstag nicht eine Auflage erteilt worden, dass die Personen am nächsten Tag zu erscheinen haben? Warum ist nicht hilfsweise die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden? Gibt es eine automatische Aufzeichnung aller Gespräche und technischen Abläufe? Was ist mit den verloren gegangenen Daten geschehen?
3. Dübel
Das Kernkraftwerk Biblis steht seit 270 Tagen still, weil im vorigen Herbst durch Zufall falsche Dübel entdeckt wurden. Daraufhin wurde der zuständigen Prüffirma Stangenberg gekündigt, weil das Vertrauensverhältnis gestört sei. Jetzt müssen in Biblis über 7000 falsche Dübel ausgetauscht werden.
Anschließend wurden auch Krümmel und Brunsbüttel in Stichproben auf falsche Dübel geprüft. Jetzt wurden auch in Krümmel falsche Dübel entdeckt. Die gleiche Firma Stangenberg hat auch in Krümmel die periodische Sicherheitsüberprüfung im letzten Jahr gemacht.
Fragen:
Warum hat die Landesregierung die Vertragsbeziehungen mit der Firma Stangenberg fortgesetzt? Warum hat die Landesregierung der Firma sogar nach der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Matthiessen einen Persilschein ausgestellt? Hat die Landesregierung sich mit der hessischen Regierung über diese Firma ausgetauscht? Hat diese Firma auch etwas mit der Kontrolle der Dübel zu tun gehabt? Gedenkt die Landesregierung jetzt die Geschäftsbeziehung zur Firma Stangenberg zu beenden?
4. Entzug der Betriebserlaubnis
Ich stelle fest:
1. Ein Betreiber der wiederholt offen falsche Angaben über meldepflichtige Ereignisse in 2 Atomkraftwerken gemacht hat, ist nicht zuverlässig.
2. Eine Betriebsleitung, die mehrfach und bewusst falsche Angaben gemacht hat, ist nicht zuverlässig.
3. Wenn für einen Reaktor irrtümlich eine Schnellabschaltung durchgeführt wurde, wenn Sicherheitsventile fälschlich in einer Krisensituation im Atomkraftwerk geöffnet wurden, wenn Kommandos falsch verstanden wurden, dann besitzt die Leitung und die Belegschaft des AKW nicht die nötige Fachkunde. Das gilt auch für Brunsbüttel, wo beim Wiederanfahren mehrfache Bedienungsfehler vorgekommen sind.
4. Wenn in die Leitwarte eines AKW während eines Brandes Rauch eindringt, so dass Atemschutzmasken aufgesetzt werden müssen, dann ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht mehr gegeben. Die Leitwarte muss so ausgelegt sein, dass selbst im Falle eines GAU das AKW noch gesteuert werden kann.
Alle vier Gründe rechtfertigen den Entzug der Betriebserlaubnis, wenn nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wurde.
Fragen:
Welche konkreten Auflagen wurden Vattenfall in jedem einzelnen Fall, der zum Entzug der Betriebserlaubnis führen kann, zur Abhilfe auferlegt? Welche Fristen wurden Vattenfall dazu jeweils gesetzt, damit Wattenfall nachbessern kann? Wie ist der Stand der Abarbeitung?
Und noch etwas Frau Ministerin,
auf die Frage an Sie im Schleswig-Holstein-Magazin: "Sie haben gestern beschlossen, unter anderem soll Vattenfall in einer Woche einen Bericht vorlegen. Unter Rot-Grün hat man zum Teil Tagesfristen gesetzt. Warum lassen Sie sich soviel Zeit?"
Da haben Sie geantwortet:: "Natürlich werden Tagesfristen gesetzt."
Frage:
Welche Auflagen wurden Vattenfall konkret mit Tagesfrist auferlegt?
5. Mängelliste
Nach der periodischen Sicherheitsüberprüfung 2003 von Brunsbüttel wurde eine Mängelliste mit 600 Positionen erstellt, von denen 200 Positionen immer noch nicht abgearbeitet worden sind. Vattenfall versucht gerichtlich, die Veröffentlichung gemäß der Umweltinformationsrichtlinie der EU zu verhindern.
Frage:
Warum hat die Ministerin jetzt nicht die Veröffentlichung der Richtlinie dem Betreiber zur Auflage gemacht, um die Öffentlichkeit endlich über die Mängel zu informieren?
6. Strafanzeige
Wenn eine Gefahr in einem Atomkraftwerk fahrlässig verursacht wird oder wenn durch leichtfertiges Handeln eine Gefahr verursacht wird, dann ist das ein Straftatbestand.
Fragen:
Besteht eine Gefahr, wenn der Wasserspiegel über den Kernbrennstäben im Reaktorkern um zwei Meter absinkt und wenn von vier gestaffelten Einspeisesystemen wegen technischen Fehlern und Bedienungsfehlern bereits das dritte in Kraft treten muss und zugleich Rauch in den Leitstand eindringt und mit Gasmaske gearbeitet werden muss? Wieso ermittelt die Staatsanwaltschaft noch nicht?
Fazit:
Der Bericht der Ministerin ist völlig unzureichend – seit zwei Wochen warten wir endlich auf konkrete Informationen. Auch heute liegt nichts vor. Mich interessiert es nicht mehr, welche schönen Reden die Ministerin gegen Atomkraftwerke hält.
Mich interessiert, ob die Ereignisse aufgeklärt werden. Mich interessiert, ob konkrete Auflagen erteilt werden, deren Nichterfüllung zum Entzug der Betriebserlaubnis führen. Mich interessiert, ob konkrete Fristen gesetzt werden. Mich interessiert, warum Brunsbüttel trotz der Vorfälle einfach weiter laufen kann.
Frau Ministerin,
ich erwarte, dass Sie heute und jetzt auf unsere Fragen eine konkrete Antwort geben.
Der Worte sind genug gewechselt, wir wollen endlich Taten sehen!
Mein Vertrauen in die Reaktoraufsicht ist gestört.
Ich habe den Eindruck, Frau Ministerin, Sie sind überfordert. Ich fordere Sie zum Rücktritt auf!