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13. September 2007

Quote verändert Politik

Landtagsrede zum Thema "Landeswahlgesetz"

Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hentschel

Mir sagte mal eine Parteifreundin, es ist unfair, wenn die Gleichstellungspolitik nur von Frauen gemacht wird, und die Männer sich unterdessen mit den harten Themen beschäftigen. Deswegen bringe ich heute aus voller Überzeugung ein Gesetz zur Gleichstellung der Frauen in der Politik ein!

Artikel 3 Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes besagt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 erhält nicht nur eine Erlaubnis des Staates zum Abbau von Ungleichbehandlungen, er enthält vielmehr sogar eine Verpflichtung zu aktivem staatlichen Handeln.

Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die Präsenz von Frauen im Landtag in Schleswig-Holstein ist auf dem niedrigsten Stand weit 15 Jahren, im Bundestag ist es ähnlich. Frauen sind in allen politischen Gremien unterrepräsentiert. Verbessert hat sich das nur bei den Parteien, bei denen eine verbindliche Quote eingeführt wurde.

Eine Quotenregelung zielt deshalb in erster Linie auf die Beseitigung von Benachteiligungen in den Parteien. Aber sie geht noch weiter. Denn um Benachteiligungen in allen Bereichen abzubauen, müssen besonders in den Gremien, in denen die Entscheidungen über die Lebensverhältnisse der Menschen fallen, Frauen wie Männer gleichermaßen vertreten sein.

Es geht aber nicht nur um die Umsetzung eines Verfassungsauftrags. Aus meiner eigenen Erfahrung bei den Grünen kann ich sagen, dass sich durch die starke Einbeziehung des weiblichen Blicks auf Probleme die Qualität der Entscheidungen verändert. Das verbreitert die Perspektive, das verändert das Kommunikationsverhalten und die Formen der Konfliktlösung.

Immer wieder hört man von Frauen, ihnen seien die gängigen Formen der Kommunalpolitik so unangenehm, dass sie diese Strukturen lieber meiden.

Dazu kommt: Für viele Frauen ist der Spagat von Familie und Beruf sowieso kaum zu bewältigen. Wie soll es dann möglich sein, sich auch noch intensiv ehrenamtlich zu betätigen?

Oft genug finden Sitzungen kommunaler Gremien ausgerechnet zwischen 17 und 20 Uhr statt – also in der Familien-Rush-Hour zwischen Kindergartenschluss und Gute-Nacht-Geschichte. Die einzige Zeit am Tag, die die Familie in der Regel gemeinsam verbringen kann.

Sehr geehrte Kollegin Todsen-Reese. Sie haben völlig Recht in Ihrer Pressemitteilung vom 20.8.: "Ziel ist die tatsächliche Teilhabe von Frauen an politischer Arbeit." der vorliegende Antrag ändert zunächst nur das Landeswahlgesetz. Ich bin aber überzeugt, dass die Wirkung der von uns vorgeschlagenen Änderung weit über die Zusammensetzung des Landtages hinausgehen wird.

Durch eine verbindliche Quote im Landeswahlrecht werden die Parteien gezwungen, aktive Nachwuchsförderung zu betreiben. Es bleibt ihnen gar nichts anderes übrig, als schon auf der kommunalpolitischen Ebene und in den Parteigremien Frauen zu fördern, die dann später ein Landtagsmandat übernehmen können.

Zum Schluss möchte ich mich noch bei allen bedanken, die an unserem Entwurf mitgearbeitet und ihn unterstützt haben. Ganz besonders nenne ich den deutschen paritätischen Wohlfahrtsverband und den Deutschen Juristinnen Bund, die sich sehr für das Vorhaben eingesetzt haben.

Ich bedanke mich auch bei den beiden ersten FrauenministerInnen von Schleswig-Holstein Gisela Böhrk und Angelika Birk. Ich bedanke mich für die positive Reaktion der SPD-Landtagsfraktion und der stellvertretenden Landesvorsitzenden Bettina Hagedorn. Ich bedanke mich für die konstruktive Reaktion der frauenpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion Herlich Todsen-Reese.

Und ich danke ganz besonders für die Unterstützung von Staatssekretärin Karin Wiedemann und der Frauenunion Schleswig-Holstein.

Das stimmt mich euphorisch. Schleswig-Holstein hatte die erste Ministerpräsidentin und das erste quotierte Kabinett. Es wäre doch toll, wenn Schleswig-Holstein auch in dieser Frage wieder einmal Zeichen setzt.

 

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