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Landtagsrede zum Thema "Landeswald"
Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Bevor ich zum Landeswald komme, gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung: In der letzten Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses, in dem der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Beratung anstand, präsentierten die Vertreter der großen Koalition umfängliche Änderungen zum Gesetz als Tischvorlage.
Ich frage: wie sollten sich da die Vertreter der Opposition noch ein Bild davon machen? Warum diese Hast? Warum wurde unserem Antrag auf Vertagung nicht entsprochen? Die große Koalition, die sonst keine Gelegenheit zum internen Streit auslässt, war sich diesmal einig: Die Opposition soll aus der Beratung der Gesetze faktisch ausgeschlossen werden.
Das ist ein zutiefst undemokratisches Verhalten! Aber noch nicht genug – eine Abkehr vom Grundsatz der Einbeziehung der Opposition in die politische Mitgestaltung zeigt sich auch in der beabsichtigten Zusammensetzung des Verwaltungsrates Landesforsten: Nur zwei Abgeordnete sollen ihm angehören. Das sind dann zwei Großkoalitionäre. Bisher sind vergleichbare Gremien mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt. Meine Damen und Herren Großkoalitionäre, damit haben Sie der Demokratie in diesem Lande keinen Dienst erwiesen! Was ein Vertreter der Wirtschaft in diesem Gremium soll, während Vertreter des Naturschutzes vor der Tür bleiben sollen, das ist eine weitere Frage ohne vernünftige Antwort.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf legt Naturverabschiedungsminister von Boetticher endgültig die Axt an die Wurzel unseres Landeswaldes. Die Pläne der Landesregierung richten den Landesforst einseitig auf Gewinnmaximierung aus. Zudem werden die Türen für einen Ausverkauf des Landeswaldes an private Grundeigentümer weiter geöffnet. Naturschutz wird – wenn überhaupt – nur noch nach Kassenlage gemacht.
Wir Grüne haben grundsätzlich andere Vorstellungen von der Zukunft des Landeswaldes. Was wir brauchen, ist eine Stiftung Landeswald, die in einem zweiten Schritt später mit der Stiftung Naturschutz zusammengeführt werden könnte.
Der Wald war und ist eine langfristige Investition. Wir müssen ihn endgültig den Begehrlichkeiten des Finanzministers entziehen. Er soll rentabel, aber nach Gemeinwohlgrundsätzen bewirtschaftet werden.
Umweltabbauminister Boetticher agiert vor diesen Grundsätzen wie die Axt im Walde: Der Staat tritt als Wirtschaftsbetrieb auf, der nur nach kaufmännischen Grundsätzen wirtschaften soll und sich damit in unmittelbarer Konkurrenz zu den privaten Holzproduzenten im Land befindet. Dies widerspricht den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass der öffentliche Wald eine besondere Gemeinwohlfunktion wahrzunehmen hat.
Auch der Flächenverkauf wird zukünftig vereinfacht. Der zu bildende Verwaltungsrat der Anstalt, in dem auch ein Vertreter des Finanzministeriums und der freien Wirtschaft sitzen sollen, entscheidet über den Verkauf von Waldflächen. Wohlgemerkt: In diesem Ausschuss sollen keine Vertreter der Opposition und keine Vertreter aus den Umweltverbänden sitzen.
Die Grenze für die Beteiligung des Finanzausschusses wird folgerichtig heraufgesetzt. 30 Hektar hier, 80 Hektar dort. Waldverkauf wird noch intransparenter als bisher. Darüber hinaus können mit Zustimmung des Ministeriums selbst nach EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie geschützte Flächen veräußert werden. Naturschutzwürdige Flächen, also andere gesetzlich geschützte Biotope innerhalb des Waldes, wie zum Beispiel Bruchwälder oder Moore, sind nicht in besonderer Weise vor einem Verkauf gesichert.
Paragraf sechs des Waldgesetzes wird gestrichen. Der Landeswald verliert seine herausgehobene Stellung gegenüber dem Privatwald, indem die bisherige besondere Verpflichtung auf Gemeinwohlleistungen – vor allem bezüglich des Umwelt- und Naturschutzes – ersatzlos gestrichen wird. Bislang sieht das Landeswaldgesetz in Paragraf sechs Absatz zwei Ziele und Grundsätze einer naturnahen Waldbewirtschaftung vor, die ein auf Gewinnmaximierung ausgerichteter Betrieb nicht erfüllen kann. Mit dem weitgehenden Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, einem Vorrang heimischer Baumarten, der Anpassung der Wilddichte sowie der Erhöhung des Altholz- und Totholzbestandes etwa leistete der Landeswald aber bisher einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in Schleswig-Holstein. Eine Zielvereinbarung ersetzt dies nicht. Ziele des Gemeinwohls sind damit zweit- und drittrangig geworden.
Die künftige Gewinnorientierung wird zu einem intensiven Nutzungsdruck führen. Konflikte mit dem EU-Artenschutzrecht sind vorprogrammiert. Der geschützte Schwarzspecht oder die neun in Schleswig-Holstein vorkommenden Fledermausarten brauchen alte Bäume, in denen sie ihre Bruthöhlen finden. Diese wird es in einem reinen Wirtschaftswald nicht mehr geben.
Das Bundesverfassungsgericht schreibt vor, dass "die Forstpolitik ... weniger auf Marktpolitik ausgerichtet (ist); sie dient vor allem der Erhaltung des Waldes als ökologischen Ausgleichsraum für Klima, Luft und Wasser, für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für die Erholung der Bevölkerung."
Im Gegensatz dazu soll die Anstalt laut Gesetzentwurf Gemeinwohlleistungen nur noch "im Rahmen der Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushaltes", vorrangig aber mit erwirtschafteten Überschüssen erbringen. Naturschutz ist damit nicht mehr ein Wert an sich, sondern wird nur noch nach Kassenlage gemacht. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.