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Landtagsrede zum Thema "Änderung des Landeswahlgesetzes"
Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
Alle Frauenorganisationen, auch die der großen Volksparteien, sind sich in Schleswig-Holstein einig und begrüßen unsere Änderung des Landeswahlgesetzes, um die Hälfte der Plätze auf den Landeswahllisten für Frauen zu reservieren.
Resümee des Landesfrauenrates: Die Quote geht nicht an die Ursachen ungleicher Machtverteilung, aber sie bekämpft direkt und wirksam die Symptome. Rückendeckung bekamen wir auch vom Juristinnenbund.
Eine der bundesweiten Fachjuristinnen in Sachen Gleichstellung und Verfassung, Frau Professor Sybille Raasch aus Hamburg, kritisierte die beiden männlichen Juristen, die unseren Gesetzesentwurf als nicht verfassungsgerecht ablehnen. Diese hätten schlicht verschlafen, dass sich nach der Wiedervereinigung unser Grundgesetz geändert habe. Es sei jetzt dem Staat aufgegeben, auf die tatsächliche Gleichstellung hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund, so bestätigte Frau Professor Raasch die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes nach Abwägung aller Verfassungsfragen, ist die Quote nicht nur erlaubt, sie ist geradezu geboten.
Wenn der damalige Innenminister Stegner bei der ersten Landtagsdebatte zu diesem Thema in unserem Gesetz keinen Beitrag zur Demokratie unseres Landes erkennen konnte, dann irrt er. Es geht um den Kern der Demokratie. Es geht um die Frage: Wie sind die Chancen, in Parlamente und Regierungen zu gelangen, verteilt ?
Parteikreisvorsitzende können da schon in Bedrängnis geraten, wenn Platzhirsche von den ersten Plätzen der Landeslisten nicht weichen, Frauen auch keine aussichtsreichen Direktkandidaturen gönnen wollen und ihre Truppen vor Ort mobilisieren.
Genau deswegen, so die Argumentation der Sozialdemokratinnen in ihrer Stellungnahme zu unsrem Gesetz, sei es hilfreich, wenn sie mit Hinweis auf ein gesetzliches Gebot, die Gleichstellung auch vor Ort verteidigen könnten. Die Quote ist ein notwendiges Instrument der Demokratie – aber die großen Fraktionen kuschen vor den Kreisvorsitzenden.
Auf diese Weise können auch in den Volksparteien Frauen Schritt für Schritt die gläserne Decke durchbrechen, die in einer Reihe von Staaten - auch dort, wo Frauen mehr Einfluss haben als in Deutschland - bei zirka 35 Prozent in den Parlamenten liegt. Auch Dänemark gehört dazu. In Deutschland ist sie durchschnittlich auf 30 Prozent gesunken.
Andere Staaten haben deshalb Konsequenzen gezogen. In Spanien und Frankreich zum Beispiel bezahlen die Parteien Strafe, wenn sie nicht genug Frauen finden. Soweit wollten wir mit unserem Gesetz nicht gehen.
Auch wenn heute unser Gesetz keine Mehrheit findet. Die Grünen sind bundesweit ImpulsgeberInnen für die Gleichstellung in Deutschland. Wir werden nicht locker lassen.
Alle Frauenorganisationen, auch die der großen Volksparteien, sind sich in Schleswig-Holstein einig und begrüßen unsere Änderung des Landeswahlgesetzes, um die Hälfte der Plätze auf den Landeswahllisten für Frauen zu reservieren.
Resümee des Landesfrauenrates: Die Quote geht nicht an die Ursachen ungleicher Machtverteilung, aber sie bekämpft direkt und wirksam die Symptome. Rückendeckung bekamen wir auch vom Juristinnenbund.
Eine der bundesweiten Fachjuristinnen in Sachen Gleichstellung und Verfassung, Frau Professor Sybille Raasch aus Hamburg, kritisierte die beiden männlichen Juristen, die unseren Gesetzesentwurf als nicht verfassungsgerecht ablehnen. Diese hätten schlicht verschlafen, dass sich nach der Wiedervereinigung unser Grundgesetz geändert habe. Es sei jetzt dem Staat aufgegeben, auf die tatsächliche Gleichstellung hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund, so bestätigte Frau Professor Raasch die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes nach Abwägung aller Verfassungsfragen, ist die Quote nicht nur erlaubt, sie ist geradezu geboten.
Wenn der damalige Innenminister Stegner bei der ersten Landtagsdebatte zu diesem Thema in unserem Gesetz keinen Beitrag zur Demokratie unseres Landes erkennen konnte, dann irrt er. Es geht um den Kern der Demokratie. Es geht um die Frage: Wie sind die Chancen, in Parlamente und Regierungen zu gelangen, verteilt ?
Parteikreisvorsitzende können da schon in Bedrängnis geraten, wenn Platzhirsche von den ersten Plätzen der Landeslisten nicht weichen, Frauen auch keine aussichtsreichen Direktkandidaturen gönnen wollen und ihre Truppen vor Ort mobilisieren.
Genau deswegen, so die Argumentation der Sozialdemokratinnen in ihrer Stellungnahme zu unsrem Gesetz, sei es hilfreich, wenn sie mit Hinweis auf ein gesetzliches Gebot, die Gleichstellung auch vor Ort verteidigen könnten. Die Quote ist ein notwendiges Instrument der Demokratie – aber die großen Fraktionen kuschen vor den Kreisvorsitzenden.
Auf diese Weise können auch in den Volksparteien Frauen Schritt für Schritt die gläserne Decke durchbrechen, die in einer Reihe von Staaten - auch dort, wo Frauen mehr Einfluss haben als in Deutschland - bei zirka 35 Prozent in den Parlamenten liegt. Auch Dänemark gehört dazu. In Deutschland ist sie durchschnittlich auf 30 Prozent gesunken.
Andere Staaten haben deshalb Konsequenzen gezogen. In Spanien und Frankreich zum Beispiel bezahlen die Parteien Strafe, wenn sie nicht genug Frauen finden. Soweit wollten wir mit unserem Gesetz nicht gehen.
Auch wenn heute unser Gesetz keine Mehrheit findet. Die Grünen sind bundesweit ImpulsgeberInnen für die Gleichstellung in Deutschland. Wir werden nicht locker lassen.
Alle Frauenorganisationen, auch die der großen Volksparteien, sind sich in Schleswig-Holstein einig und begrüßen unsere Änderung des Landeswahlgesetzes, um die Hälfte der Plätze auf den Landeswahllisten für Frauen zu reservieren.
Resümee des Landesfrauenrates: Die Quote geht nicht an die Ursachen ungleicher Machtverteilung, aber sie bekämpft direkt und wirksam die Symptome. Rückendeckung bekamen wir auch vom Juristinnenbund.
Eine der bundesweiten Fachjuristinnen in Sachen Gleichstellung und Verfassung, Frau Professor Sybille Raasch aus Hamburg, kritisierte die beiden männlichen Juristen, die unseren Gesetzesentwurf als nicht verfassungsgerecht ablehnen. Diese hätten schlicht verschlafen, dass sich nach der Wiedervereinigung unser Grundgesetz geändert habe. Es sei jetzt dem Staat aufgegeben, auf die tatsächliche Gleichstellung hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund, so bestätigte Frau Professor Raasch die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes nach Abwägung aller Verfassungsfragen, ist die Quote nicht nur erlaubt, sie ist geradezu geboten.
Wenn der damalige Innenminister Stegner bei der ersten Landtagsdebatte zu diesem Thema in unserem Gesetz keinen Beitrag zur Demokratie unseres Landes erkennen konnte, dann irrt er. Es geht um den Kern der Demokratie. Es geht um die Frage: Wie sind die Chancen, in Parlamente und Regierungen zu gelangen, verteilt ?
Parteikreisvorsitzende können da schon in Bedrängnis geraten, wenn Platzhirsche von den ersten Plätzen der Landeslisten nicht weichen, Frauen auch keine aussichtsreichen Direktkandidaturen gönnen wollen und ihre Truppen vor Ort mobilisieren.
Genau deswegen, so die Argumentation der Sozialdemokratinnen in ihrer Stellungnahme zu unsrem Gesetz, sei es hilfreich, wenn sie mit Hinweis auf ein gesetzliches Gebot, die Gleichstellung auch vor Ort verteidigen könnten. Die Quote ist ein notwendiges Instrument der Demokratie – aber die großen Fraktionen kuschen vor den Kreisvorsitzenden.
Auf diese Weise können auch in den Volksparteien Frauen Schritt für Schritt die gläserne Decke durchbrechen, die in einer Reihe von Staaten - auch dort, wo Frauen mehr Einfluss haben als in Deutschland - bei zirka 35 Prozent in den Parlamenten liegt. Auch Dänemark gehört dazu. In Deutschland ist sie durchschnittlich auf 30 Prozent gesunken.
Andere Staaten haben deshalb Konsequenzen gezogen. In Spanien und Frankreich zum Beispiel bezahlen die Parteien Strafe, wenn sie nicht genug Frauen finden. Soweit wollten wir mit unserem Gesetz nicht gehen.
Auch wenn heute unser Gesetz keine Mehrheit findet. Die Grünen sind bundesweit ImpulsgeberInnen für die Gleichstellung in Deutschland. Wir werden nicht locker lassen.
Alle Frauenorganisationen, auch die der großen Volksparteien, sind sich in Schleswig-Holstein einig und begrüßen unsere Änderung des Landeswahlgesetzes, um die Hälfte der Plätze auf den Landeswahllisten für Frauen zu reservieren.
Resümee des Landesfrauenrates: Die Quote geht nicht an die Ursachen ungleicher Machtverteilung, aber sie bekämpft direkt und wirksam die Symptome. Rückendeckung bekamen wir auch vom Juristinnenbund.
Eine der bundesweiten Fachjuristinnen in Sachen Gleichstellung und Verfassung, Frau Professor Sybille Raasch aus Hamburg, kritisierte die beiden männlichen Juristen, die unseren Gesetzesentwurf als nicht verfassungsgerecht ablehnen. Diese hätten schlicht verschlafen, dass sich nach der Wiedervereinigung unser Grundgesetz geändert habe. Es sei jetzt dem Staat aufgegeben, auf die tatsächliche Gleichstellung hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund, so bestätigte Frau Professor Raasch die Expertise des wissenschaftlichen Dienstes nach Abwägung aller Verfassungsfragen, ist die Quote nicht nur erlaubt, sie ist geradezu geboten.
Wenn der damalige Innenminister Stegner bei der ersten Landtagsdebatte zu diesem Thema in unserem Gesetz keinen Beitrag zur Demokratie unseres Landes erkennen konnte, dann irrt er. Es geht um den Kern der Demokratie. Es geht um die Frage: Wie sind die Chancen, in Parlamente und Regierungen zu gelangen, verteilt ?
Parteikreisvorsitzende können da schon in Bedrängnis geraten, wenn Platzhirsche von den ersten Plätzen der Landeslisten nicht weichen, Frauen auch keine aussichtsreichen Direktkandidaturen gönnen wollen und ihre Truppen vor Ort mobilisieren.
Genau deswegen, so die Argumentation der Sozialdemokratinnen in ihrer Stellungnahme zu unsrem Gesetz, sei es hilfreich, wenn sie mit Hinweis auf ein gesetzliches Gebot, die Gleichstellung auch vor Ort verteidigen könnten. Die Quote ist ein notwendiges Instrument der Demokratie – aber die großen Fraktionen kuschen vor den Kreisvorsitzenden.
Auf diese Weise können auch in den Volksparteien Frauen Schritt für Schritt die gläserne Decke durchbrechen, die in einer Reihe von Staaten - auch dort, wo Frauen mehr Einfluss haben als in Deutschland - bei zirka 35 Prozent in den Parlamenten liegt. Auch Dänemark gehört dazu. In Deutschland ist sie durchschnittlich auf 30 Prozent gesunken.
Andere Staaten haben deshalb Konsequenzen gezogen. In Spanien und Frankreich zum Beispiel bezahlen die Parteien Strafe, wenn sie nicht genug Frauen finden. Soweit wollten wir mit unserem Gesetz nicht gehen.
Auch wenn heute unser Gesetz keine Mehrheit findet. Die Grünen sind bundesweit ImpulsgeberInnen für die Gleichstellung in Deutschland. Wir werden nicht locker lassen.