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23. April 2008

Schluss mit der Gängelung durch die Arbeitsagentur

Landtagsrede zum Thema "SGB II Trägerschaft"

Dazu sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:

Wie muss eine Behörde aussehen, die den mehr als sieben Millionen Menschen, die auf Arbeitslosengrundsicherung angewiesen sind, die beste Grundlage bietet für die individuelle, nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und für die Teilhabe an der Gesellschaft?

Menschen sollen nicht gezwungen sein, von Amt zu Amt zu laufen, sondern Leistungen und Hilfen aus einer Hand bekommen.

Die hierfür seit 2005 zuständigen Zwitterbehörden aus Kommunen und Bundesagentur für Arbeit, kurz ARGEN genannt, sind laut Bundesverfassungsgerichtsurteil verfassungswidrig. Sie missachten die Rechte der Hilfesuchenden und die kommunale Demokratie, so das Gericht.

Die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesbehörden haben sich bewährt, behauptet hingegen die Koalition in Kiel.

Das Gegenteil ist der Fall: In der Regel tritt unter dem Einfluss der Bundesagentur für Arbeit die sozialpolitische Komponente, die für einen nachhaltigen Integrationserfolg unerlässlich ist, in den Hintergrund. Dezentrale und lokale Handlungsspielräume werden durch zentrale Vorgaben und Durchgriffe beschränkt. Dabei bleibt häufig die individuelle und passgenaue Hilfe auf der Strecke.

Ein Indiz für das Versagen der Behörden für das Fordern und Fördern ist die bundesweit gigantisch gestiegene Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten. Dies kommt die Länder teuer. Auch in Schleswig-Holstein mussten die Sozialgerichte drastisch aufgestockt werden und ertrinken trotzdem in Arbeit. Die Fehlerquote der ARGEN ist laut der Urteile hoch. Transparente, gerechte und effiziente Verwaltung sieht anders aus.

Hut ab vor denjenigen Beschäftigten der ARGEN, denen es trotz des operativen Durchgriffs der Nürnberger Bundesagentur noch gelingt, eine humane Praxis gegenüber Langzeitarbeitslosen walten zu lassen.

Einig sind wir uns mit der Mehrheit des Landtags in der Ablehnung der so genannten kooperativen Jobcenter, wie sie der Bundesarbeitsminister vorschlägt.

Dieser Vorschlag ist eine "Verschlimmbesserung": Der Ansatz "Hilfe aus einer Hand" ist mit den kooperativen Jobcentern nicht umzusetzen. Sie basieren auf dem Prinzip der getrennten Trägerschaft von Kommunen und Bundesbehörde und gehen damit von ihrer Struktur hinter die 2005 erlangten Einsichten zurück. Zukünftig sollen die Arbeitssuchenden wieder von Behörde zu Behörde laufen - wie früher bei der Sozialhilfe.

Zudem wird durch die kooperativen Jobcenter– anders als es das Bundesverfassungsgericht nahe legt - die kommunale Seite geschwächt, nicht gestärkt.

Wer das nicht will, muss konsequent auf eine Kommunalisierung der Vermittlung der Langzeitarbeitslosen setzen, wie es derzeit 69 Kommunen in Deutschland, die so genannten Optionskommunen, tun. Mit dem Geld des Bundes versorgen und vermitteln sie derzeit Langzeitarbeitslose.

Nordfriesland hat sich hier besonders positiv hervorgetan. Der Kreis vermittelte in den letzten zwei Jahren mehr Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt als die Bundesagentur vor Ort Kurzzeitarbeitlose.

Der Landkreistag wirbt daher dafür, dass mehr Kommunen für diesen Weg optieren dürfen. Solange es nicht zu viele tun, ist dies – so argumentieren die FachjuristInnen des Landkreistages - auch nach der Föderalismusreform im Rahmen einer Ausnahmeregelung verfassungsgemäß. Diesen Weg schlägt auch die FDP vor. Und solange es nichts Besseres gibt, ist dies für viele Kommunen wenigstens ein Ausweg.

Um aber für alle Kommunen eine Lösung zu finden und die Finanztransfers auch nach der Föderalismusreform zwischen Bund, Land und Kommunen auf rechtssichere Füße zu stellen, braucht es eine Änderung des Grundgesetzes. Hierauf zielt unser Antrag.

Nur wenn die Länder nicht davor zurückschrecken, notfalls auch allein mit den Kommunen die Finanz- und Steuerungskompetenz für die Förderung Langzeitarbeitsloser zu übernehmen und die Bundesagentur in diesem Bereich weitgehend überflüssig zu machen, wird es gelingen, den politischen Druck aufzubauen, um die Bundesmittel für die Entscheidungen vor Ort zu sichern.

Die große Koalition hat Angst vor der Rache des Bundes und verteidigt deshalb die ARGEN. Dies wird wenig helfen. Deshalb lehnen wir den Koalitionsantrag ab.

 

 

Zusätzliche Information

Unser Landtagsantrag