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18. Juni 2008

Der gläserne Mensch – Daten schützen!

Landtagsrede zum Thema "Bericht Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) 2008"

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:

Der vorliegende Bericht ist gut lesbar und mit konkret formulierten Aufforderungen an die Politik versehen. Es liegt nun an uns zu prüfen, ob und wie wir mit diesen Empfehlungen umgehen wollen.

Der Datenschutzbeauftragte äußert sich nicht nur zu konkreten Fällen in Schleswig-Holstein, sondern auch zu Fragen der Rechtsentwicklung in Land und Bund.

In den letzten Jahren wurden mehrfach Gesetze und Maßnahmen von obersten Gerichten für verfassungswidrig erklärt: Der große Lauschangriff 2004, die präventive Telekommunikationsüberwachung 2005, die Überwachungsbefugnisse des Zollkriminalamts 2004, der europäische Haftbefehl 2005, der Fluggast-Datentransfer an US-Sicherheitsbehörden 2006, die Rasterfahndung ohne konkrete Gefahrenlage 2006 und nun das Kfz-Kennzeichen-Scanning und die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten.

In solchen Fällen wäre es sicher gut, wenn wir in Zukunft den Warnungen etwas mehr Gehör schenken würden. Es ist nicht gut, wenn Parlamente immer wieder Gesetze verabschieden, die anschließend vom Verfassungsgericht kassiert werden.

Es gibt noch eine strategische Frage, zu der wir uns verhalten müssen: Das ULD verfolgt die Strategie, weniger durch Überwachung und Kontrolle, sondern vielmehr durch Beratung und Zertifizierung von Behörden und privaten Firmen den Datenschutz zu gewährleisten. Mittlerweile ist es bei schleswig-holsteinischen Verwaltungen Standard, das ULD um eine Auditierung zu bitten, um Verfahren auf ihre Datenschutzkonformität zu prüfen um sie dann mit einem Gütesiegel zu zertifizieren.

Die dagegen in der Presse geäußerten Bedenken des Kollegen Wilfried Wengler sind mir nicht verständlich. Die wirtschaftlichen Aktivitäten des ULD führen, wie Herr Weichert mehrfach dargestellt hat, zu erheblichen Eigeneinnahmen. Zudem profitiert der Datenschutz in Schleswig-Holstein, die Wirtschaft des Landes und auch die Verwaltung von dem weit gefassten Ansatz des ULD, auch national und international das Datenschutzgeschäft zu betreiben, da dem Land, weil er fremdfinanziert wird, nicht einmal Kosten entstehen.

Einige Punkte im Bericht lassen aufschrecken! Es ist nicht zu akzeptieren, wenn eine Strafverfolgungsbehörde einen beschlagnahmten PC an einen Verband der Unterhaltungsindustrie weiterreicht und so Zugriff auf sämtliche gespeicherte Daten – einschließlich privater Dateien - ermöglicht, um im Fall von Urheberrechtsverletzungen Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Dabei handelte es sich nicht um einen Einzelfall, sondern, was besonders schlimm ist, um ein systematisches Vorgehen. Dabei werden grundlegende Anforderungen an den Datenschutz von teils übereifrigen Strafverfolgern auf gröbste missachtet. Angesichts der aktuell bekannt gewordenen Ereignisse schrillen da bei mir alle Alarmglocken.

Erschreckt hat mich bei der Lektüre des Berichtes, wie zum Teil mit sozial schwachen Menschen, insbesondere mit ALG II EmpfängerInnen umgegangen wird. So werden diese bei erstmaliger Beantragung von Leistungen nach dem SGB II aufgefordert, ihre Kontoauszüge vorzulegen.

Durch diese gängige Praxis wird jedoch jeder Antragsteller und Leistungsempfänger unter Generalverdacht gestellt, was datenschutzrechtlich nicht zulässig ist. Ein Abgleich darf lediglich in begründeten Einzelfällen erfolgen.

Es gibt einen einfachen Grundsatz: So viele Daten wie nötig, so wenig Daten wie möglich. Wenn wir uns daran orientieren und die Vertraulichkeit der Daten gewähren, dann fahren wir. Gut. Dies zu gewährleisten, ist die Aufgabe des ULD.

Ich habe den Eindruck, dass der Datenschutz in diesem Land in guten Händen ist.

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