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16. Juli 2008

Sicherheit nicht gegen Freiheit ausspielen

Landtagsrede zum Thema "Terrorismusbekämpfung"

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:

Der Gesetzesentwurf steht nach den Worten von Minister Hay unter der Prämisse: "Mit den Instrumenten des Rechtsstaates gegen seine Feinde effizient vorgehen". Dazu wird der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes auf den internationalen Terrorismus erweitert.

Neu ist auch, dass nun Privatunternehmen verpflichtet werden können, dem Verfassungsschutz Auskunft über Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten zu geben. Außerdem darf der Verfassungsschutz technische Mittel einsetzen, um Mobiltelefone ausfindig zu machen.

Seit dem 11. September 2001 ist nichts, wie es war. Seit dem wird in Deutschland verstärkt darüber debattiert, wie die innere Sicherheit zu gewährleisten ist. Sicherheit ist in der Tat eine unverzichtbare Voraussetzung für eine freizügige Gesellschaft. Terrorismus erzeugt ein Klima von Angst und Schrecken, gefährdet das Leben in Freiheit. Die Bedrohung durch den Terrorismus nehmen wir ebenso ernst wie die Herausforderung, ihn zu bekämpfen.

Aber wir dürfen in der Wahl unserer Mittel nicht über das Ziel hinausschießen. Aus welchen tatsächlichen Gründen braucht der Verfassungsschutz die neuen Kompetenzen? Warum sind die bisher geltenden Regelungen nicht ausreichend? Hier reicht der bloße Verweis auf eine bundeseinheitliche Gestaltung der rechtlichen Vorschriften allein nicht aus. Den hatten wir schon bei der Rasterfahndung und die hat sich nach allen Berichten der Landesregierung als überflüssig erwiesen.

Ich möchte nur beispielhaft auf einige der von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes eingehen: In Paragraf 8a gehen Sie, was die Auskunftsrechte und -pflichten von Finanzdienstleistern und Bankinstituten  angeht, deutlich über die Regelungen des Bundesrechts hinaus. In Zukunft sollen diese Institute auskunftspflichtig werden.

Das bisherige Ergebnis der Schleppnetzfahndung in der Welt der Banken zu Geldern, die von terroristischen und extremistischen Gruppen verwendet wurden, war bis 2003 lediglich 4.935 Euro, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt hat.

Unter Effizienzgesichtspunkten hat sich diese Regelung des Sicherheitspaketes II also als Flop erwiesen. Sicher kein guter Grund, diese Regelung nun in schleswig-holsteinisches Landesrecht zu übertragen.

Nun zum Stichwort Telekommunikationsdaten: In Paragraf 8a wird auf das Telekommunikationsgesetz verwiesen. Nach diesem Gesetz wird jeder Anruf und jeder Zugriff auf eine Webseite sechs Monate lang gespeichert. Zur Verfolgung bestimmter Straftaten sollen die Behörden darauf zugreifen können. Uns geht das entschieden zu weit.

Einmal ist zu befürchten, dass der Straftatenkatalog nach und nach ausgeweitet wird und die Zahl der zugriffsberechtigten Behörden steigt. Noch schlimmer ist das Prinzip dieser Vorratsspeicherung ohne Anlass, ohne Verdacht, ohne Ermittlungsinteresse. Nur für den Fall, dass später jemand eine Straftat begehen sollte und die Daten dann vielleicht bei der Aufklärung helfen könnten. Fazit: Viel Verdacht, wenig Substanz – zu wenig, um einen so tiefen Eingriff in die Freiheitsrechte zu rechtfertigen.

In Paragraf 8 kommen Sie zum IMSI-Catcher. In Zukunft soll also der Verfassungsschutz in großem Umfang Daten von rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern erfassen können und so die Möglichkeit haben, Bewegungsbilder aller Personen, die Sie über das System bekommen, zu erstellen. Für mich ist das eine Horrorvorstellung.

Wir müssen Bürgerinnen und Bürger schützen, aber wir wollen zugleich die Freiheit bewahren. Wir wollen selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger – ohne Angst vor ständiger Überwachung und staatlicher Allmacht. Innere Sicherheit basiert auch auf dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Staat. Das gilt es zu stärken. Ich beantrage die Überweisung des Gesetzes in den Innen- und Rechtsausschuss.

 

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