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11. September 2008

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen: Es darf nicht zweierlei Recht geben!

Landtagsrede zum Thema "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein"

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:

Das  Sitzverteilungsverfahren auf die Parteien soll nicht mehr nach dem d'Hondt-Verfahren vorgenommen werden, sondern durch das Verfahren Sainte Laguё/Schepers ersetzt werden. Des Weiteren forderten wir die Streichung der Deckelung der Ausgleichsmandate.

Da in dieser Debatte deutlich wurde, dass alle Fraktionen die Notwendigkeit der Änderung sehen, und dann auch gleich das Kommunalwahlrecht ändern wollten, legen wir heute einen entsprechenden Vorschlag vor.

Dafür gibt es zusätzlich zwei aktuelle Gründe.

Am 17. März 2008 wurde auch für Bundes- und Europawahlen das neue Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung, nämlich das Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers, eingeführt.

- Übrigens haben gerade sowohl der Kreis Schleswig-Flensburg, als auch die Stadt Flensburg eine Resolution an den Landtag beschlossen das Zählverfahren nach Sainte Laguё/Schepers zu ändern. -

Wenn wir also sogar im Bund – wo es bekanntlich zurzeit eine recht unbewegliche große Koalition gibt – eine Änderung zu einem gerechteren Verfahren erhalten, dann wird das doch wohl auch in unserem Lande möglich sein. Auch das Landesparlament von Baden-Württemberg verwendet jetzt das Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers.

Mit Urteil vom 03. Juli 2008 hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden:

"Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folgt für das Wahlgesetz, dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss. Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben."

Wenn wir diesem Spruch unseres obersten Gerichtes folgen wollen, müssen wir unser Verfahren zur Sitzverteilung auf das genauere Verfahren nach Sainte Laguё/Schepers umstellen.

Denn es gibt keine Zweifel, dass dieses mathematische Verfahren dem Anspruch des Bundesverfassungsgerichtes am nächsten kommt.

Meine Damen und Herren von der großen Koalition: Ich glaube, sie wären nicht gut beraten, wenn sie es darauf ankommen lassen, sich vor unserem neuen Verfassungsgericht zu blamieren.

Bezüglich der Ausgleichsmandate kann ich über das Verhalten des Ministers Hay nur den Kopf schütteln. So erklärte er am 24.07.2008:

"Das Innenministerium wird nicht gegen Beschlüsse einzelner Vertretungen zur Gültigkeit der Kommunalwahl vom 25. Mai 2008 klagen, sofern darin eine höhere Mandatszahl festgelegt wurde, als sie nach der Rechtsauffassung des Innenministeriums möglich ist."

Die Ankündigung des Innenministeriums ist also ein indirektes Eingeständnis, dass das Innenministerium in seiner rechtlichen Einschätzung falsch lag. Diesen Fehler hat man scheinbar eingesehen, traut sich aber nicht, ihn zu benennen und den einzig zulässigen Schluss daraus ziehen.

Die Begründung des Ministeriums, dass das Gesetz ohnehin geändert würde, ist abstrus, weil ein geändertes Wahlgesetz keine Auswirkung auf die vorangegangene Wahl haben kann. De facto nimmt damit der Innenminister in Kauf, dass gewählte GemeindevertreterInnen ihre Mandate rechtswidrig nicht erhalten.

Es kann aber nicht sein, dass die Frage, ob eine Gemeindevertreterin oder ein Kreistagsabgeordneter in den 15 strittigen Kommunen ihr oder sein Mandat erhält, von der Mehrheit der jeweiligen Vertretung abhängt. Das ist inakzeptabel.

Recht und Gesetz müssen überall gleich sein. Ich hoffe, dass das bald auch in Schleswig-Holstein wieder gilt.

 

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