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12. November 2008

Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein

Landtagsrede zum Thema "Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein"

Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin, Angelika Birk:

Die heutige Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes hatte einen langen Vorlauf: Zum einen waren es die GRÜNEN, die dafür gesorgt haben, dass im ersten rot-grünen Koalitionsvertrag das Amt des Behindertenbeauftragten hauptamtlich wurde. Zum anderen waren wir es, die in der rot-grünen Koalition dafür geworben haben, den Behindertenbeauftragten beim Landtag anzusiedeln, um ihn in seiner Unabhängigkeit zu stärken. Aber die SPD wollte das nicht mitmachen, sie sah darin eine Schwächung ihrer Ministerin. CDU und FDP wollten die Beauftragten ganz abschaffen. Ich freue mich, dass sich nun alle Fraktionen der ursprünglich Grünen Idee angeschlossen haben.

Als die FDP im vorigen Jahr einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Petitionswesens einbrachte, sah das überhaupt nicht danach aus. Verbrämt hinter anderen Maßnahmen, wollte die FDP die Ämter des Behinderten- und des Flüchtlingsbeauftragten auf die Bürgerbeauftragte übertragen. Aus Grüner Sicht wäre das eine Abschaffung durch die Hintertür gewesen.

Wir haben das entschieden abgelehnt und in den Fachausschüssen unser altes Konzept, den Behindertenbeauftragten zu stärken und beim Landtag anzusiedeln, wieder eingebracht. Zugleich wollten wir für die Beauftragten des Landtages ein gemeinsames Bürgerbüro einrichten. Die wenigsten Hilfesuchenden wissen, an welchen Beauftragten sie sich mit ihren Anliegen korrekterweise richten sollen.

In den darauf folgenden Anhörungen lehnten alle angehörten Verbände einhellig den Vorschlag der FDP ab und stimmten genauso unisono dem Grünen Vorschlag zu. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf der FDP abgelehnt und der Ausschuss beauftragte - bei Enthaltung der FDP - den wissenschaftlichen Dienst mit der Ausarbeitung eines neuen Gesetzentwurfes. Außerdem wurde im Innen- und Rechtsausschuss beschlossen – ich zitiere aus dem Kurzprotokoll:

"Die Fraktionen nahmen in Aussicht, zur nächsten Landtagsitzung einen gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes auf der Grundlage des Vorschlags des Wissenschaftlichen Dienstes vorzulegen."

An diese Verabredung hat sich die FDP nicht gehalten und hat ohne Abstimmung einen eigenen Entwurf vorgelegt. SSW und GRÜNE wollten daraus keinen Streit machen sondern die Sache befördern. Wir haben uns deshalb dem Gesetzentwurf der FDP angeschlossen.

Die große Koalition konnte sich mal wieder nicht entscheiden, hat dann aber in letzter Minute einen Entwurf vorgelegt, der eindeutig schlechter ist, als der Oppositionsentwurf.

Die Behindertenverbände sollten nach Meinung der großen Koalition keine Personalvorschläge machen dürfen. Bei einem Rücktritt oder einer Wahl sollte der oder die Beauftragte weiter im Amt bleiben. Wir hatten sinnvoller Weise vorgeschlagen, dass die StellvertreterIn der oder des Beauftragten die Aufgaben wahrnimmt. Außerdem wollten die Koalitionsfraktionen nicht, dass die Behindertenbeauftragte die Möglichkeit erhält, außerhalb der turnusmäßigen Berichtspflichten, Sonderberichte zu selbst gewählten Themen vorzulegen.

Dann ging alles seinen Gang. Beide Gesetzentwürfe kamen in eine erneute Anhörung in die Fachausschüsse. Es wiederholte sich, was schon beim ersten Durchgang geschah. Die Stellungnahmen machten eine unmissverständliche Präferenz für den Oppositionsentwurf deutlich. Die Beschlüsse von Innen- und Rechtsausschusses sowie Sozialausschuss haben dies aufgenommen – aber natürlich als Änderung zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Die Geschäfte führt bei Abwahl der Stellvertreter, die Berichtspflicht wird erweitert. Das hatten die Oppositionsfraktionen von vorne herein so vorgesehen!

Was nicht aufgenommen wurde, obwohl es ein ausdrücklicher Wunsch der Behindertenverbände ist, war die Wahl des Beauftragten auf Vorschlag der Verbände. Wir finden das ausgesprochen schade. Es macht kaum Sinn, einen Beauftragten zu benennen, die Kompetenz und Interessen der entsprechenden Zielgruppe aber außen vor zu lassen.

Ein wünschenswerter freiwilliger Einbezug der Genannten über die Fraktionen ist natürlich möglich, und wird zumindest was meine Fraktion angeht, auch stattfinden. Aber es ist eben keine Verpflichtung.

Wie dem auch sein mag, wichtig ist, dass der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung nun endlich unabhängig, direkt beim Landtag angesiedelt wird. Ich weiß, dass auch Ulrich Hase dies begrüßt. Damit gewinnt der Beauftragte in Zukunft ein höheres Maß an Handlungsfreiheit gegenüber der Landesregierung.

Die Ansiedlung des Behindertenbeauftragten beim Landtag bildet aber auch die Möglichkeit, dass von uns Grünen vorgeschlagene "Bürgerbüro" umzusetzen. Dazu braucht es keiner weiteren Gesetzesänderung, sondern lediglich der Umsetzung durch die Verwaltung, natürlich in Absprache und Einvernehmen mit den Betroffenen, mit den Beauftragten und ihren Mitarbeiterteams.

Es ist nicht sinnvoll, dass sich Menschen in Not erst durch einen Wust von Telefonnummern und Adressen kämpfen müssen, bevor sie die zuständige Stelle gefunden haben. Außerdem ist es mit Sicherheit eine Erleichterung, wenn bereichsübergreifende Sachverhalte schnell und auf kurzem Dienstweg, einfach von Tür zu Tür, von Angesicht zu Angesicht, besprochen werden können.

Ich hoffe, dass dieser Teil des GRÜNEN Konzeptes nicht stillschweigend begraben wird. Wir werden das Ziel Bürgerbüro im Auge behalten und bei Zeiten wieder daran erinnern.

 

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