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29. Januar 2009

CDU und SPD verhindern die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Landtagsrede zum Thema "Zu den Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags"

Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin, Monika Heinold:

Der deutsche Bundestag hat es vorgemacht: Seit Juli 2007 werden auf der Internetseite des Deutschen Bundestages die Nebentätigkeiten der Abgeordneten und die Einkünfte aus Nebentätigkeiten veröffentlicht.

Dieses Gesetz trat bereits im Oktober 2005 in Kraft. Die Abgeordneten hatten drei Monate Zeit, ihre Einkünfte gegenüber dem Präsidenten offenzulegen. Innerhalb dieser Frist erhoben neun Abgeordnete Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Kläger aus unterschiedlichen Fraktionen argumentierten mit dem Datenschutzgesetz und dem sich daraus ableitenden Vertrauens- und Mandantenschutz.

Würden sie die Höhe ihrer Einnahmen veröffentlichen, gefährde dies Dritte, nämlich die Mandanten aus ihrer selbstständigen Nebentätigkeit. Auch sahen die Kläger durch die Offenlegung Wettbewerbsnachteile für sich und ihre Tätigkeit, da Konkurrenten Einblick erhielten - beispielsweise in die unternehmerische Tätigkeit des Abgeordneten.

Am 4. Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht schließlich, die Klage abzuweisen. Seither werden alle Einkünfte der Bundestagsabgeordneten entsprechend der in Kraft getretenen Neuregelung im Internet veröffentlicht.

Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir vor, die für den Bundestag bestehende Regelung nun auch für den Schleswig-Holsteinischen Landtag zu übernehmen. Wir haben uns extra entschieden, das Berliner Modell eins zu eins zu übernehmen, um von Anfang an eine rechtlich sichere und schon geprüfte Lösung auf dem Tisch zu haben.

Danach müssen alle Angaben zur beruflichen Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat sowie Funktionen in Unternehmen, in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts angezeigt werden. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile.

Die Angaben erfolgen für jede Tätigkeit in drei Stufen: Stufe eins erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe zwei Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe drei Einkünfte über 7.000 Euro. Verstöße gegen die Verhaltensregeln können durch ein Ordnungsgeld sanktioniert werden, das bei Verschulden bis zu 44.034 Euro betragen kann.

Damit hat der Bundestag eine praktikable Lösung gewählt. Wir Grüne sind der Meinung, dass die Wählerinnen und Wähler einen Anspruch darauf haben zu erfahren, ob ihre Abgeordneten Nebentätigkeiten ausüben, welche das sind und wie viel Geld damit verdient wird. Die Transparenz soll dazu dienen, das Vertrauen in die Politik zu stärken und mögliche Interessenkonflikte zwischen Politik, Verbänden und einzelnen Unternehmen aufzuzeigen.

Wer das von uns eingebrachte Gesetz ablehnt, verweigert den Bürgerinnen und Bürgern genau diese Transparenz. Gerade angesichts der schon bestehenden Skepsis der Bevölkerung gegenüber PolitikerInnen ist das ein fatales Signal. Schon jetzt ist das Ansehen von uns PolitikerInnen in der Bevölkerung nicht sehr hoch.

Wenn wir dem entgegenwirken wollen, wenn wir Glaubwürdigkeit zurück gewinnen wollen, müssen wir auf die BürgerInnen zugehen und ihnen neue Angebote machen. Dazu bietet die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte eine gute Möglichkeit, denn für die BürgerInnen wäre dann ablesbar, wie unabhängig ihre gewählten Mandatsträger sind.

Dass CDU, SPD und FDP dieses Gesetz heute ablehnen wollen ist ein Armutszeugnis! CDU, SPD und FDP dokumentieren damit, dass Sie sich von den BürgerInnen nicht in die Karten schauen lassen wollen. Das ist ein denkbar schlechtes Signal, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zurück zu gewinnen

 

 

 

 

 

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