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Landtagsrede zum Thema "Tierschutz Verbandsklagerecht"
Dazu sagt der tierpolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion,Detlef Matthiessen:
Am 2. Februar 2007, vor mehr als zwei Jahren, hat die Grüne Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zum Tierschutzverbandsklagerecht eingereicht. Und heute stehen wir hier, um den Entwurf wieder zu begraben. Wie konnte es dazu kommen?
Wir erinnern uns: Analog dem Verbandsklagerecht für Umweltverbände sollte auch den Tierschutzverbänden die Möglichkeit gegeben werden, gegen Verwaltungshandeln zu klagen. Die Erfahrung im Umweltrecht zeigt, dass von diesem Recht nicht exzessiv Gebrauch gemacht, sondern dass damit sehr verantwortungsvoll umgegangen wird.
Das existierende Tierschutzgesetz gibt den Tieren zwar Rechte und mit der Aufnahme des Zieles Tierschutz in die Verfassung ist der Tierschutz zwar in ein Recht von Verfassungsrang gehoben worden, aber diese Rechte finden keine Durchsetzung, Tiere können ihr Recht nicht einklagen. Hier besteht eine Umsetzungslücke, die wir schließen wollten. Daher trägt unsere Gesetzesinitiative die Überschrift "Dem Tier eine Stimme geben".
Unser Gesetzesentwurf vergibt das Klagerecht mit klar definierten Einschränkungen. Nicht jedermann darf davon Gebrauch machen, sondern nur Verbände, deren fachliche Eignung nachgewiesen ist und die seit mindestens fünf Jahren bestehen, bekommen das Mitwirkungsrecht und letztlich auch das Klagerecht. Ein Tierschutzverbandsklagerecht hätte ein deutliches Signal gesetzt: Schleswig-Holstein setzt sich an die Spitze der Bewegung für fortschrittliches Tierrecht.
Und es nicht anders als heuchlerisch zu bezeichnen, wenn der Kollege Ehlers vor wenigen Tagen in einer Pressemitteilung erklärt, es ginge ihm um juristische Bedenken. Bei Einbringung des Gesetzes zeigte sich die CDU noch offen, aber leider, leider ginge es ja aus rechtlichen Gründen nicht auf Landesebene. Wörtlich führte der CDU-Sprecher aus, es ginge "nicht [um] grundsätzliche Vorbehalte, sondern rechtliche Gründe".
Nachdem ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes diese Bedenken ausräumte, hieß es im Ausschuss, man hätte noch inhaltlichen Beratungsbedarf.
Siebenmal stand der Gesetzesentwurf auf der Tagesordnung des Umwelt- und Agrarausschusses. Sechsmal haben Sie den Antrag aus fadenscheinigen Gründen nicht entschieden. Das allein ist schon ein unwürdiges Spiel und eine Missachtung der demokratischen Regeln. Ihre Entscheidungsunfähigkeit und Mutlosigkeit sollte nach dem Motto "wird schon keiner merken" kaschiert werden.
Erst als klar wurde, dass die Grünen in ihrer Beharrlichkeit nicht nachließen, haben Sie sich endlich zu einer Entscheidung durchgerungen: NEIN von der CDU, weil sie die Interessen der industriellen Landwirtschaft und der Massentierhalter höher bewerten, als den Schutz der Tierwelt. Und NEIN von der SPD, weil sie nicht den Mut und das Rückrat hatte, das Gesetz durchzukämpfen.
Dies ist nicht nur ein Armutszeugnis für die CDU, die in Sonntagsreden gern von der "Bewahrung der Schöpfung" schwadroniert, sondern auch für die SPD, die mal wieder kein Stehvermögen gezeigt hat. Mit im Boot ist auch die FDP, die im Ausschuss das Gesetz ebenfalls abgelehnt hat und auch keine Änderungsvorschläge erarbeitet hat. Daran ändern die Krokodilstränen des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP nichts.
Meine Damen und Herren, wenn der Landtag heute der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgt, wird die Chance verpasst, den Tieren eine Stimme zu geben. Das ist traurig für die vielen gequälten Kreaturen, die sich nicht wehren können und ein weiterer Beleg für die Mutlosigkeit dieser Großen Koalition der Kleinmütigkeit.