Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 27. März 2009

Flüchtlingspolitik: Flüchtlingen eine Chance geben

Landtagsrede zum Thema "Verlängerung der Altfallregelung für Flüchtlinge"

Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion, Karl-Martin Hentschel:

Grundlage der Altfallregelung war und ist die Erkenntnis, dass Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und hier seit Jahren auf Grund einer Duldung leben, irgendwann eine rechtssichere und damit humanitäre Bleiberechtslösung geboten werden muss.

Man darf Menschen nicht auf Jahre in einem völlig unsicheren Status lassen. Das macht sie kaputt, verhindert die Integration und kostet zuletzt auch viel Geld für den Steuerzahler.

Durch die so genannte Altfallregelung zum Bleiberecht vom August 2007 sollten Einzelpersonen, die seit acht Jahren sowie Familien, die seit sechs Jahren hier mit Duldungsstatus leben, endlich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Dafür müssen sie jedoch am Stichtag, dem 31. Dezember 2009, nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend beziehungsweise mindestens seit dem 1. April 2009 ohne Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Sehr vielen dieser Menschen droht nun im Jahr 2009 ein böses Erwachen, weil sie die Aufenthaltserlaubnis nur auf Probe erhalten haben.

Die Wirtschaftskrise trifft nun insbesondere den Niedriglohnbereich und die befristeten Arbeitsverhältnisse, in denen viele dieser Flüchtlinge beschäftigt sind. Gerade in diesem Sektor gibt es bereits zahlreiche Entlassungen und das wird im Laufe des Jahres noch zunehmen.

Da diese Entwicklung bei der Verabschiedung des Gesetzes in den Boomjahren 2006 und 2007 nicht absehbar war, muss jetzt darauf reagiert werden.

In Schleswig-Holstein sind knapp 300 Personen von dieser Regelung betroffen. Für diese Menschen, die seit mindestens sechs Jahren Deutschland sind, kann der Stichtag 31. Dezember 2009 dazu führen, dass sie plötzlich nur noch geduldet werden und damit alle Ansprüche verlieren, die ihnen bei der weiteren Integration helfen würden. Deshalb muss jetzt kurzfristig nachgebessert werden.

Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang meines Erachtens auch die Regelung, dass Zuzahlung von ALG 2 Geldern zu einer Tätigkeit sich "negativ" auf die Prüfung auswirken.

Das bedeutet: Wenn jemand im Niedriglohnsektor voll arbeitet, um seine Familie zu ernähren, aber wenig verdient, so dass er auf ergänzende Hilfen angewiesen ist, wird er deshalb auch noch durch Entzug der Aufenthaltserlaubnis bestraft.

Konsequenz ist dann, dass er gar nicht mehr arbeiten darf und die Familie dann komplett vom Staat alimentiert wird. Auf Grund der Duldung wird eine Integration praktisch nicht möglich.

Wie absurd diese Regelungen sind, wird deutlich, wenn man weiß, dass ein beträchtlicher Teil der betroffenen Menschen eine gute Qualifikation hat, die aber oft in Deutschland nicht anerkannt wird. Deswegen bekommen sie nur Hilfsarbeiten. So schließt sich der Kreis.

Die Zeit ist knapp und der Weg zu einer Änderung noch weit. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen könnten, damit es schnell zu einer Bundesratsinitiative kommt.

Unabhängig davon wäre es sinnvoll und hilfreich, wenn sie im Rahmen ihrer Parteien und in Gesprächen mit den Kommunalen Vertretern dafür einsetzen könnten, dass es in ihren Heimatkreisen eine großzügige Auslegung der Prüfung der wirtschaftlichen Selbstversorgung erfolgt, solange ein Änderung auf Bundesebene nicht erreicht ist.