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Landtagsrede zum Thema "Schuldenbremse"
Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Mindestens seit 1970 gab es keinen Haushalt mehr, in dem nicht die Ausgaben höher waren als die Einnahmen. Deswegen fordere ich eine Schuldenbremse für die Landesverfassung. Bevor ich aber zu den Details komme, möchte ich mich erstmal für die positiven Reaktionen von Herrn Wadephul und Herrn Wiegard auf unsere Anträge bedanken. So ein Umgang hat Stil. Da kann man dann sachlich miteinander reden.
Ich werde in meinem Beitrag auf drei Punkte eingehen. Erstens: Warum legen wir einen Vorschlag vor? Zweitens: Wie sollte die Schuldenbremse konstruiert sein? Und drittens: Wie kann ein Entschuldungskonzept für Schleswig-Holstein aussehen und was folgt daraus?
Zum Ersten: Wenn wir heute einen Vorschlag vorlegen, dann nicht deswegen, weil wir glauben, wir hätten die einzig wahre Lösung. Wir tun das zum einen, weil wir entscheiden müssen, weil sonst das Land keine Konsolidierungshilfe bekommt. Und zum zweiten, weil wir den Regierungsfraktionen Druck machen wollen. Denn wir wollen verhindern, dass das Thema bis nach der Landtagswahl vertagt wird.
Denn solange nicht klar ist, wie das Entschuldungskonzept für Schleswig-Holstein aussieht, solange sind alle Ihre Versprechungen in Ihren Wahlprogrammen Makulatur. Das gilt für Autobahnen und Kurpromenaden, für die großzügigen Versprechungen der FDP an die Beamten ebenso – wie für kostenlose Kindergärten und das gebührenfreie Studium.
Aus diesem Grunde sind mir die Reaktionen der Herren Kubicki und Stegner, die vor zu viel Schnelligkeit warnen, zwar verständlich aber inakzeptabel.
Ich finde, die Menschen in Schleswig-Holstein haben einen Anspruch darauf, vor der Wahl zu wissen, was auf sie zukommt.
Kommen wir zum zweiten Punkt: Wie kann eine Schuldenbremse aussehen? Ich bin bei unserem Vorschlag von dem ausgegangen, was die Föderalismuskommission II vorgeschlagen hat. Zum einen, weil ich das Regelwerk der Föderalismuskommission ganz vernünftig finde. Aber zum zweiten, liebe Herren Kubicki und Stegner, nur wenn wir die Bedingungen der Kommission erfüllen, bekommen wir die die Konsolidierungshilfe von 80 Millionen Euro. Wenn Sie glauben, sie könnten da andere Modelle beschließen, dann ist das reine Traumtänzerei.
Im Konkreten bedeutet das: Ab 2020 darf das Land keine Schulden mehr aufnehmen. Bis dahin muss das Defizit jährlich um 10 Prozent reduziert werden. Ausnahmen sind nur möglich aufgrund von Konjunktureinbrüchen, Seuchen, Katastrophen und Kriegen. Und ob ein solcher Fall eintritt, muss dann der neu zu bildende Stabilitätsrat entscheiden, der sich aus allen Finanzministern und dem Bundeswirtschaftsminister zusammensetzt.
Diese Regeln sind einfach und klar. Und ich bin sehr gespannt, welche alternativen Vorschläge Sie heute hier vorlegen.
Und damit komme ich schon zu meinem dritten Thema: Wie kann ein Entschuldungskonzept des Landes aussehen? Minister Wiegard konnte es in seiner Reaktion auf unseren Vorschlag dann doch nicht lassen gegen uns zu sticheln: Wir sollten erst mal selbst ein Konzept vorlegen, bevor wir das von der Regierung fordern. Diese Reaktion finde ich sehr schade, Herr Minister. Denn ich denke, alle hier im Hause müssten ein Interesse daran haben, von der Regierung zu hören, wie es aus ihrer Sicht gehen soll.
(Na ja – alle außer Kubicki natürlich, der zurzeit allen im Lande alles verspricht, was sie sich wünschen! Ich glaube manchmal Herr Kubicki, sie beten jede Nacht, dass sie bloß nicht in die Regierung kommen, um Ihre Versprechungen einlösen zu müssen!)
Aber im Ernst: Wenn Herr Wadephul hier im Mai sagte, bis 2020 könne man das sicher hinbekommen, und Herr Carstensen am liebsten im Bundesrat zugestimmt hätte, dann müssen Sie ja ein Konzept haben.
Aus unserer Sicht will ich gern darstellen, wie ich die Situation einschätze. Aber ich lasse mich auch gerne einen Besseren belehren und bin sehr gespannt auf die Ergebnisse des Koalitionsausschusses am Sonntag.
Als Grundlage für meine Überlegungen nehme ich den Doppelhaushalt 2009/2010. Der wurde ja noch ohne Berücksichtigung der Finanzkrise aufgestellt. Danach ist das strukturelle Defizit des Landes mindestens 600 Millionen Euro pro Jahr – aber nach der HSH-Operation vermutlich sogar 800 Millionen Euro.
Und wo kann nun gespart werden? Ich sehe da vier Bereiche: 1. das Personal; 2. die Kommunen; 3. die Investitionen; 4. die großen Förderprogramme der EU und des Bundes, die wir kofinanzieren müssen. Relevante Einsparungen bei den rein landesfinanzierten Förderprogrammen sind dagegen mangels Masse kaum mehr realistisch – das hat auch Herr Wiegard mittlerweile erkannt.
Beim Personal reden wir über 50 Tausend Beschäftigte des Landes plus ca. 20 Tausend, die zwar aus dem Haushalt ausgelagert wurden, aber meist noch vom Land finanziert werden.
Der Landesrechnungshof will bis 2020 noch mal 5600 Stellen einsparen. Das halte ich für sehr optimistisch. Denn anders als die Herren Altmann und Wiegard bin ich der Meinung: Bildung ist unser wichtigstes Kapital. Wenn wir international konkurrenzfähig sein wollen, dann müssen wir mehr in die Bildung investieren und nicht weniger. Und deswegen werden wir trotz der so genannten demografischen Rendite im Bildungsbereich nichts einsparen können.
Und das bedeutet: Wenn wir die Vorgabe von Herrn Altmann erfüllen wollen, dann müssen wir Jahr für Jahr fast 600 Stellen netto abbauen. Zusammen mit den damit verbundenen Sachkosten kommen dann bis 2020 bis zu 250 Millionen Euro an Einsparungen zusammen. Das erfordert aber ein völlig anderes Tempo, als diese Koalition vorgelegt hat. Tabubereiche können wir uns dann nicht mehr leisten!
Der zweite Bereich sind die Kommunen! Schon heute gehen viele Kommunen auf dem Zahnfleisch. Kindergärten, Schulen und vieles andere ist chronisch unterfinanziert. Wer also ernsthaft bei den Kommunen sparen möchte, der muss den Mut zu einer grundlegenden Reform der Kommunalverwaltungen haben. Dänemark hat das getan – das Land wurde innerhalb von zwei Jahren in 90 Kommunen und fünf Regionen neu gegliedert. Würden wir dazu die Kraft aufbringen, dann könnten noch mal 100 Millionen Euro eingespart werden.
Bleiben also noch die Förderprogramme und Investitionen. Ich kann mir auch da einiges vorstellen – gerade auch, wenn wir endlich die Synergien im Agrar- und Umweltbereich nutzen. Aber dreistellige Millionenbeträge kommen dadurch nicht zu Stande. Denn ich weiß, dass diese Programme elementar wichtig für die Zukunft des Landes sind. Gerade die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass wir einen handlungsfähigen Staat brauchen.
Ich komme zum Ergebnis: Wenn wir alle Kräfte anspannen, dann können wir bis 2020 Einsparungen von maximal 400 Millionen Euro erreichen. Das ist die Hälfte dessen, was nötig ist.
Und was gar nicht geht, ist: Blauäugig auf mehr Einnahmen hoffen, wie es Herr Sauter am Dienstag im Offenen Kanal erzählt hat.
Das ist der Grund, warum wir den Begleitantrag gestellt haben. Denn der Ministerpräsident, der Finanzminister Wiegard und Herr Wadephul haben offensichtlich weitergehende Pläne. Und die möchte ich kennen lernen.
Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder es gibt realistische Konzepte, wie das Land aus der Schuldenkrise geführt werden kann. Dann gehören sie hier auf den Tisch. Oder es gibt sie nicht, und das Land ist nicht in der Lage, sich selbst aus der Krise zu befreien. Dann muss das aber endlich gesagt werden, Herr Ministerpräsident. Dann bleibt Ihnen nur noch der Gang nach Canossa sprich zu Ihren Kollegen in Bund und Ländern – und es muss neu verhandelt werden.
Alles andere ist Vogel Strauß-Politik. Ihr Schönwetterreden, Herr Ministerpräsident, bringen dem Land keinen Cent ein, für das wir Schulbücher kaufen können. Seit 12 Jahren, die ich hier Landespolitik betreibe, beobachte ich, wie immer neue Schulden aufgetürmt werden. Das Land kommt mir vor wie der trojanische Priester Laokoon im Würgegriff der Schuldenschlange. Ich hatte mit der Föderalismuskommission II die Hoffnung verbunden, dass wir nun endlich Boden unter die Füße bekommen.
Nun stelle ich fest, nichts ist gelöst. Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Ich beantrage die Überweisung der Verfassungsänderung in den Innen- und Rechtsausschuss, mitberatend in den Finanzausschuss und um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, damit wir von der Landesregierung die Fakten bekommen, die wir brauchen, um beraten zu können.
Anhang: Haushaltsdatenhistorie