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Landtagsrede zum Thema "Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen"
Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
In der öffentlichen Debatte wird Migrantinnen und Migranten immer wieder vorgeworfen, sich nicht integrieren zu wollen. Das Problem ist jedoch, dass ausländische Diplome in Deutschland selten anerkannt werden. Ohne anerkannten Abschluss gelten Zugewanderte in der Bundesrepublik als ungelernte Arbeitskräfte. Sie können in jedem Bereich eingesetzt werden und sind oft völlig überqualifiziert. Bauingenieure werden zu Anstreichern, Lehrerinnen zu Reinigungskräften.
Während die Armutsrisikoquote in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bei fast 12 Prozent liegt, liegt sie bei Eingewanderten bei 28 Prozent. Die Arbeitslosenquoten von AkademikerInnen mit Migrationshintergrund ist in Deutschland deutlich höher als in den meisten OECD Staaten.
Nicht wenige verleiten diese Zahlen zu der falschen Annahme, Armut sei ursächlich ein "ethnisches" Problem. Dieses Vorurteil schlägt wiederum Zugewanderten als Diskriminierung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzvergabe entgegen. So entstehen Ghettos.
Bund, Länder und die Wirtschaft haben sich im Nationalen Integrationsplan verpflichtet, Anerkennungsverfahren und Maßnahmen zu optimieren. Die Länder - und somit auch Schleswig-Holstein - betonen, dass im Ausland erworbene "Schul-, Bildungs- und Berufsabschlüsse volkswirtschaftlich besser genutzt werden" müssen und in diesem Zusammenhang auch Teilanerkennungen und gezielte Nachqualifizierungen sinnvoll wären.
Der von uns geforderte Landesbericht beschreibt die Situation so: "Im Zuge der demographischen Entwicklung ist heute schon erkennbar, dass Fachkräfte in einigen Branchen knapp werden. Deshalb muss alles dran gesetzt werden, vorhandene Potentiale zu nutzen. Und dazu gehören auch Zuwanderer mit im Ausland erworbenen Qualifikationen."
Deshalb ist zu loben, dass die Landesregierung zusammen mit den Praktikern für Integration in diesem Land einen Leitfaden über berufliche und schulische Anerkennungsverfahren erstellt und im Internet veröffentlicht hat.
Aber die Bundesbehörde, die alle ausländischen Schulzeugnisse und viele akademischen Abschlüsse prüft, ist total überlastet. Die Prüfung dauert daher häufig bis zu einem Jahr. Und solange können die Zugewanderten in ihrem Beruf nicht arbeiten und verlieren selbst dann, wenn ihre Papiere sogar behördlich anerkannt werden, durch die lange Wartezeit auf dem Arbeitsmarkt faktisch an Qualifikation und Status.
Nun überlegen Bund und Länder nach vielen Jahren, dass die für die SpätaussiedlerInnen gefundenen erleichternden Anerkennungsregelungen auch auf Einwanderer anderer Nationalität zu übertragen sind. Das ist ein Fortschritt.
Umgesetzt ist aber auch ein Jahr nach den großen Verkündigungen, es werde nun alles besser, noch gar nichts. Der Bericht verrät noch nicht einmal, welche vereinfachten Wege denn bisher für die SpätaussiedlerInnen gefunden wurden und für andere Einwanderergruppen übernommen werden sollen.
Die Landesregierung könnte in einigen Bereichen aber längst ohne Rückendeckung aus dem Bund handeln: Zum Beispiel Lehrkräfte und andere pädagogische Fachleute mit Migrationshintergrund aus Russland und der Türkei einstellen.
In Hamburg wurden pädagogische Fachleute für Integration gerade wegen ihres Migrationshintergrundes schon in den achtziger Jahren mit vollwertigen Angestelltenverträgen an den Schulen als Lehrkräfte eingesetzt.
Hierzulande verweigert das Bildungsministerium Lehrkräften, die ihre Qualifikation im Ausland erwarben, die Festeinstellung im Schuldienst. Auch dann, wenn sie in ihrem Heimatland jahrelang unterrichtet haben - und zu einem nicht geringen Teil hervorragend deutsch sprechen.
Nur weil diese Lehrkräfte neben der Pädagogik nicht zwei, sondern nur ein Unterrichtsfach studiert haben. Als ob es nicht möglich wäre, diesen Interessierten, wie vielen deutschen Lehrkräften auch, durch Berufsbegleitende Lehrerfortbildung die Einarbeitung in ein zweites Fach anzubieten.
Wo bleibt der Einstellungskorridor für die an unseren Schulen, Jugendzentren, Kindertagesstätten und im gesamten Bereich der sozialen Arbeit so dringend gebrauchten pädagogischen Fachleute mit Migrationshintergrund?
Hierzu ist kein Verbiegen des öffentlichen Dienstrechtes oder Absenkung fachlicher Standards notwendig. Die Qualifikation, die pädagogische Fachleute, die ihre Migration praktisch und reflektiv bewältigt haben, für ihren Beruf mitbringen und die sie den hier geborenen voraushaben, muss nur als solche in der Stellenbeschreibung explizit genannt werden.
Jede Landesbehörde, jede Kommune, jeder Wohlfahrtsverband braucht in pädagogischen und beratenden Berufen Menschen mit genau dieser reflektierten Einwanderungserfahrung. Würde sie offensiv gesucht und positiv als Qualifikation bewertet, dann würden die Bewerbungen von Fachleuten mit Migrationshintergrund nicht mehr durch das Raster fallen, sondern hätten die Topchance, die sie verdienen.
Was tut und empfiehlt die Landesregierung nun, um, "alles daran zusetzen, vorhandene Potentiale zu nutzen", wie sie selbst im Bericht fordert?
Die Landesregierung empfiehlt, abzuwarten, was die anderen Länder und der Bund machen. Und da darf sie - trotz eines in Aussicht gestellten bundesweiten Zwischenberichtes des Bundes im Herbst dieses Jahres, - so gibt sie deutlich zu verstehen - noch lange warten.
Wir wollen nicht länger warten und fordern, dass die Landesregierung endlich ihre eigenen Möglichkeiten offensiv nutzt.