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Landtagsrede zum Thema "Landeswaldgesetz "
Dazu sagt Detlef Matthiessen:
Bereits vor drei Jahren haben wir uns in diesem hohen Hause intensiv mit unserem schönen Landeswald beschäftigt. Damals hatte die Landesregierung versucht, den Wald meistbietend zu verkaufen. Da hatten Sie die Rechnung aber ohne die BürgerInnen gemacht. In einer breit angelegten Volksinitiative liefen die Menschen dagegen Sturm, ihren Landeswald versilbern zu lassen. Schließlich musste die Landesregierung dem Druck nachgeben und ihre Pläne zu den Akten legen. Ein schöner Erfolg für die Natur und für die Demokratie.
Bereits damals haben wir Grüne davor gewarnt: Die Gemeinwohlbelange und die ökologische Qualität der Wälder müssen bewahrt werden.
Mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes versucht Bauernminister von Boetticher wieder einmal die Axt an den Wald zu legen. Eine "Haupterrungenschaft" der Landesregierung in der vorgelegten Gesetzesänderung ist das so genannte Wegegebot. Spaziergänger sollen brav auf den Waldwegen bleiben. Begründet wird dies mit Naturschutzargumenten. In der Brut- und Setzzeit soll nicht betreten werden.
Es gibt aber gar keine negativen Erkenntnisse aus der bisherigen Praxis mit Betretungserlaubnis; keine Störungen, keine Konflikte. Hier soll unter der Überschrift Entbürokratisierung etwas geregelt werden, wo es keinen Regelungsbedarf gibt. Die Naturschutzverbände, der Kreistag in Plön und selbst der Landkreistag lehnen das Wegegebot entschieden ab, weil es eben nicht zu mehr Schutz für die Natur führt, wie vom Ministerium behauptet. Nur wenige Waldbesucher gehen abseits der Wege. Und die Wanderer, die den Wald betreten, gehen schonungsvoll mit diesem Recht um. Sie üben Rücksicht. Das ist Naturschutz mit den Menschen, wie die CDU immer fordert. Jetzt erfindet die CDU jedoch kleinkarierte Verbote gegen Menschen, gegen die BürgerInnen, denen sie offensichtlich nicht vertrauen.
In einer Pressemitteilung warnte Kollege Hammerich, dass die Tiere in ihren Brut- und Setzzeiten durch Pilzsammler gestört werden könnten. Wann sammeln Sie denn Pilze, Herr Hammerich? Doch wohl im Herbst! Und wann haben wir die Brut- und Setzzeit? Überwiegend im Frühjahr und Frühsommer!
Die Natur wird nicht beeinträchtigt. Das zeigt die Erfahrung der letzten vier Jahre hier und auch in allen anderen Bundesländern, in denen es kein Wegegebot gibt. Bei besonders zu schützenden Stellen des Waldes, wie zum Beispiel Brutstätten, können wir auch heute schon Maßnahmen ergreifen, die das Betreten dieser Bereiche verbieten.
Die Aufhebung des Wegegebotes, die Einführung des Betretungsrechtes in der letzten Legislaturperiode war auch eine Maßnahme zur Verschlankung, zur Entbürokratisierung. Ein Verbot wurde aufgehoben. Den BürgerInnen mehr Freiheit eingeräumt. Gleichzeitig konnten 80 Erholungswaldverordnungen aufgehoben werden. Wollen sie diese wieder einführen?
Schutz der Natur ist nur ein vorgeschobenes Argument. Dass es mit den Naturschutzgedanken in Ihrem Hause nicht weit her ist, beweisen die weiteren Änderungen im Gesetz. Wegfallen sollen nach dem Wunsch des Landwirtschaftsministeriums:
-> das Verbot der Aussetzung von gentechnisch modifizierten Pflanzen,
-> der Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen, z.B. in Moorgebieten,
-> das Verbot der Düngung im Wald, und
-> der Erhalt von Alt- und Totholz, das einen ganz wichtigen Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt darstellt.
Das ist ein weitgehender Abbau ökologischer Standards, ja eine Schwächung des Allgemeinwohls.
Dieser Gesetzesentwurf steht im Widerspruch mit einer nachhaltigen, ökologischen Nutzung des Waldes, und er steht im Widerspruch zu dem Anrecht, dass die BürgerInnen den Wald frei nutzen und sich dort erholen können.
Betretungsrecht ist Bürgerrecht! Deshalb halten wir eine Neufassung des Gesetzes für überflüssig.