Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Landtagsrede zum Thema "Prüfungsrecht für HSH Nordbank einführen"
Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin, Monika Heinold:
Die Grünen Fraktion fordert heute erneut, dass die Anteilseigner der HSH Nordbank unverzüglich eine Sonderprüfung der HSH Nordbank nach Aktiengesetz einleiten. Eine Sonderprüfung nach Aktienrecht deshalb, weil damit klare rechtliche Vorschriften für diese Prüfung gelten würden – unter anderem müsste die Unabhängigkeit der Prüfer garantiert sein.
Zweck einer solchen Sonderprüfung ist es, die Durchsetzung von etwaigen Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats zu sichern. Dieses ist absolut notwendig, denn das Land Schleswig-Holstein hat durch spekulative Geschäfte der Bank und durch eine fehlerhafte Risikokontrolle Verluste in Milliardenhöhe erlitten.
Eigentlich müsste diese von uns Grünen mehrfach eingeforderte Sonderprüfung angesichts der katastrophal hohen Verluste der Bank eine Selbstverständlichkeit sein: Schließlich ist die Landesregierung die Sachverwalterin des Vermögens des Landes Schleswig-Holstein und seiner BürgerInnen.
Aber die Landesregierung verweigert seit Monaten eine solche unabhängige Prüfung. Sie hat stattdessen nur zugestimmt, dass PrüferInnen beschäftigt werden, welche schon vorher mit der Bank zusammengearbeitet haben. Dieses Vorgehen wir den Vorgaben Sonderprüfung nach Aktiengesetz nicht gerecht.
Herr Ministerpräsident Carstensen, Herr Finanzminister Wiegard, machen Sie endlich den Weg für eine Sonderprüfung frei und verhindern Sie nicht länger die Aufklärung des Missmanagements bei der HSH Nordbank.
Es ist ein verantwortungsloser Umgang mit den Geldern der SteuerzahlerInnen unseres Landes, wenn Sie sich einer solchen Prüfung weiterhin verweigern.
Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, schleunigst die in der Haushaltsordnung und im Haushaltsgrundsätzegesetz festgesetzten Informations- und Prüfungsrechte für den Landesrechnungshof umzusetzen. Die Landesregierung hat sicherzustellen, dass dem Landesrechnungshof im Falle einer Mehrheitsbeteiligung umfassende Informations- und Prüfungsrechte einzuräumen sind.
Seit der durchgeführten Kapitalerhöhung ist die Grundlage für die Prüfrechte des Rechnungshofes wieder gegeben, denn Hamburg und Schleswig-Holstein halten nunmehr deutlich über 75 Prozent der Anteile an der HSH Nordbank.
Damit ist Finanzminister Wiegard bereits von Rechts wegen verpflichtet, auf der nächsten Hauptversammlung darauf hinzuwirken, dass die Satzung der HSH Nordbank dementsprechend geändert wird.
Herr Finanzminister Wiegard, was haben sie bisher unternommen um die gesetzlichen Vorgaben der zu erfüllen? Warum bedarf es erst einer Aufforderung durch den Landtag, bevor Sie die gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben umsetzen?
Dem Rechnungshof müssen zügig die ihm zustehenden Prüfungsrechte eingeräumt werden. Die Grüne Landtagsfraktion unterstützt den Antrag der FDP ausdrücklich.
Angesichts der Fehler, die es in der Geschäftspolitik der HSH Nordbank gegeben hat, wäre es geradezu verantwortungslos dem Rechnungshof diese Rechte nicht zu geben. Schließlich müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Ursachen der erheblichen finanziellen Schieflage der HSH Nordbank aufzuklären.
Was eine solche Prüfung bewirken kann, zeigt ein unlängst vom sächsischen Landesrechnungshof veröffentlichter umfassender Sonderbericht zur Frage der Verantwortlichkeit für die Verluste der Landesbank Sachsen, auf dessen Grundlage nun die Verwaltungsräte der Sachsen LB – darunter auch Minister – persönlich in Haftung genommen werden sollen.
Bei der Wiedereinführung der Prüfrechte des Landesrechnungshofes geht es uns aber weniger um eine einmalige Prüfung. Es geht uns vielmehr darum, dass der Rechnungshof zukünftig die Geschäftspolitik der HSH Nordbank dauerhaft überwachen kann. Dieses soll dazu beitragen, dass in Zukunft verhindert wird, dass erneut durch unprofessionelles und sorgloses Handeln Schäden bzw. Risiken in Milliardenhöhe für unser Land entstehen.