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Zur Absetzung des Gesetzesentwurfs zur Änderung der kammer- und versorgungsrechtlichen Vorschriften (Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen LebenspartnerInnen) erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk:
Mit dem Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft von 2001 wurden lesbische und schwule Paare erstmals rechtlich anerkannt. Das war ein großer gesellschaftspolitischer Fortschritt. Trotzdem blieben erhebliche Ungerechtigkeiten bestehen. Ein Teil dieser Ungerechtigkeit hätte gestern im Innen- und Rechtsausschuss beseitigt werden können. Doch CDU und SPD haben gekniffen.
Was in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern mit den Stimmen von SPD und CDU in den Landesbeamtengesetzen möglich war, ist in Schleswig-Holstein nicht möglich. Bereits im März wurde die Gleichstellung mit den Stimmen von SPD und CDU für das Beamtenrecht verhindert. Gestern nun haben sie die Gleichstellung von verpartnerten Schwulen und Lesben auch für die Versorgungswerke der freien Berufe verhindert.
Von der CDU haben wir nichts anderes erwartet - sie befürchtet wohl, dass sie im ländlichen Schleswig-Holstein ihre WählerInnen vergraulen würde.
Unverständlich ist das Verhalten der SPD, denn sie fordert die Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Warum sie dann bei der Hinterbliebenenversorgung kneift und mit der CDU stimmt, ist nicht nachvollziehbar.
Wir Grüne bleiben bei unserer Forderung: Wer gleiche Pflichten übernimmt, muss auch gleiche Rechte erhalten.