
Datum: 17. September 2009
Landtagsrede zum Thema "Befahrensregelung schleswig-holsteinische Ostseeküste"
Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Was kann man nicht alles in Wahlkampfzeiten sehen, hören, lesen. Interessant wird die Debatte dadurch, dass auch prominente Mitglieder des hohen Hauses offenbar zu den Geschwindigkeitsfanatikern auf den Meeren gehören. Herr Kubicki, mit Ihrer "Liberty" könnte es nach einer Befahrensregelung an der Ostseeküste vorbei sein.
Speedboote stören die Natur durch Lärm und schnellen Schiffsverkehr erheblich. Insbesondere die gefährdeten Schweinswale als heimische Meeressäuger werden gestört bzw. gefährdet. Die Ostseebuchten und –fjorde weisen zahlreiche nach Natura 2000 geschützte Gebiete auf. Um die verschiedenen Schutzziele in diesen Gebieten zu erreichen, kann eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung positive Beiträge leisten.
Der Wassersport spielt an den schleswig-holsteinischen Küsten eine herausragende tourismuswirtschaftliche Rolle genauso wie der Badetourismus und weitere küstennahe Landnutzungen. Die ganz überwiegende Zahl dieser touristischen NutzerInnen der Naturressourcen fühlt sich durch sehr schnellen und lauten Bootsverkehr erheblich belästigt.
Neben der Störwirkung auf die Natur und in der Tourismuswirtschaft trägt der Speedbootverkehr zu einer Erhöhung des verkehrlichen Gefahrenpotentials bei. Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs können mit Geschwindigkeitsbegrenzungen verbessert werden.
In der Neustädter Bucht haben Nutzer- und Anwohnerproteste zu einer verkehrsberuhigten Zone geführt. Eine ähnliche Regelung wie dort sollte für den gesamten Ostseeküstenbereich des Landes gelten.
Immer wieder erregen Sportveranstaltungen mit sehr schnell fahrenden Booten öffentliches Ärgernis. Mit der beantragten Initiative zur Beruhigung des Seeverkehrs soll dem Einhalt geboten werden.
Prinzipiell unterliegen Schnellfahrten an der schleswig-holsteinischen Ostküste keinerlei verkehrspolizeilichen Limitierungen. Speedboote dürfen – privat genutzt – durch FFH-Gebiete rasen. Mit der angestrebten Regelung wird insbesondere der nicht regulierte Bereich der Privatnutzer einer sinnvollen Begrenzung zugeführt.
Kubicki wird in Zukunft dann nicht 55 Minuten nach Dänemark einplanen, sondern zwei Stunden. Auch kein Beinbruch. Mast- und Schotbruch!