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18. November 2009

Bei der HSH gibt es keine 100tägige Schonfrist für die Landesregierung

Landtagsrede zum Thema "Zukunft der HSH Nordbank"

Dazu sagt der Obmann von Bündnis 90/Die Grünen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur HSH Nordbank AG, Thorsten Fürter:  Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

Die HSH Nordbank hat infolge windiger Spekulationsgeschäfte im Jahr 2008 einen Verlust von 2,8 Mrd. Euro erlitten. Nur mit Milliardenhilfen der SteuerzahlerInnen konnte sie am Leben gehalten werden.

Auf der Suche nach Verantwortlichen für dieses finanzielle Desaster sind nunmehr schon viele Monate ins Land gezogen. Wir Grüne begrüßen es deshalb, dass mit der Abberufung der Vorstände Peter Rieck und Jochen Friedrich endlich überfällige Konsequenzen aus den Milliardenverlusten der Bank gezogen wurden.

Mit der Entlassung der beiden Vorstandsmitglieder ist es aber nicht getan. Es besteht jetzt endlich die Möglichkeit, für die SteuerzahlerInnen zumindest ein paar der vielen Steuermillionen zurückzufordern, die bei den Investmentpannen der HSH in den Sand gesetzt wurden. Die entlassenen Vorstandsmitglieder dürften allesamt haftpflichtversichert sein. Aus unserer Sicht ist es jetzt endlich an der Zeit, dass diese Herren ihre Versicherungen auch einmal in Anspruch nehmen.

Dafür muss die Landesregierung die rechtlichen Schritte aber auch zügig in Angriff nehmen. Herr Ministerpräsident Carstensen: Sie müssen dafür sorgen, dass die Schadensersatzansprüche gegen die entlassenen Vorstandsmitglieder konsequent verfolgt werden. Eine klare Aussage, wie sie hier vorgehen wollen, habe ich in der Erklärung von Herr de Jager leider vermisst.

Und eines muss eigentlich selbstverständlich sein: Wo es ein Fehlverhalten der ehemaligen Vorstände gegeben hat, dürfen keine Abfindungen gezahlt werden. Wer auf der Arbeitsstelle ein halbes Mettbrötchen für zu Hause einpackt, kann – das haben wir in den letzten Wochen ja gelernt – fristlos entlassen werden. Dann kann es aber auch erst Recht nicht sein, dass Bankmanager, die mit ihren Hasardeurgeschäften Milliardenschäden angerichtet haben, auch noch eine Entschädigung bekommen. Zum "goldenen Handschlag" darf es bei der HSH nicht kommen. Das ist – wie gesagt – an sich eine Selbstverständlichkeit. Angesichts des Einfallsreichtums, den es bei der Bank gibt, sobald es um die Vergütung der Vorstände geht, möchte ich die Selbstverständlichkeit an dieser Stelle aber doch ausdrücklich zur Sprache bringen.

Meine Damen und Herren, es hat ungewöhnlich lange gedauert, bis das Gutachten der Anwaltskanzlei Freshfields endlich vorgelegt wurde. Jetzt kommt es – natürlich nach der Wahl - auf den Tisch.

Wir Grüne haben von Anfang an kritisiert, dass mit der Erstellung des Gutachtens die gleichen Anwälte beauftragt wurden, die die HSH über lange Jahre bei ihren Spekulationsgeschäften beraten haben. Der Verdacht, hier solle ein Gefälligkeitsgutachten bestellt werden, stand so automatisch im Raum.

Und bis heute ist dieser Zweifel nicht ausgeräumt: Für mich – als Juristen – erschließt sich beispielsweise nicht, wieso Herr Nonnenmacher einwandfrei gehandelt haben soll, obwohl er doch einen der OMEGA-Deals selbst gegengezeichnet hat.

Beim OMEGA 55 - Geschäft handelte es sich sogar um ein sogenanntes "Competence One"-Geschäft, d.h. um ein Geschäft, das wegen seiner Bedeutung und Tragweite für die Bank vom gesamten Vorstand gegenzuzeichnen war. Und wenn Herr Nonnenmacher eines dieser fatalen Millionengeschäfte gegenzeichnet hat, dann kann er sich jetzt doch nicht allen Ernstes darauf berufen, er habe gar nicht gewusst, was er da unterschreibt. Jede Rentnerin, die bei ihrer Versicherung einen Vertrag unterschreibt, wird es doch um die Ohren gehauen, wenn sie sich anschließend auf fehlende Sachkenntnis beruft.

Mit ihrer und seiner Unterschrift dokumentiert ein Mensch, dass sie oder er für etwas einstehen will. Wer den Vorgang nicht überblickt, muss die Unterschrift verweigern. Das ist die Kehrseite der Rechts- und Geschäftsfähigkeit. Dass ausgerechnet für Bankvorstände bei der Gegenzeichnung hochriskanter Geschäfte ein Maßstab der Milde, Nachsicht und Barmherzigkeit angelegt werden soll, überzeugt mich nicht.

Um den Verdacht eines Gefälligkeitsgutachtens erst gar nicht aufkommen zu lassen, haben wir Grüne in diesem Haus schon mehrfach dafür geworben, dass bei der HSH eine Sonderprüfung nach Aktienrecht durchgeführt wird.

Um den Verdacht zu entkräften, dass die beiden entlassenen Vorstände nur als Bauernopfer dienen, damit Herr Nonnenmacher aus der Schusslinie kommt, brauchen wir die unabhängige Sonderprüfung. Die Sonderprüfung würde zudem auch die Arbeit des Risikoausschusses beleuchten – und deshalb für einen weiteren Erkenntnisgewinn sorgen. Herr Kubicki, bleiben Sie ihrer Wahrnehmung als Chefaufklärer treu und tragen Sie die Landesregierung zum Jagen.

Meine Damen und Herren, es ist traurig, aber wahr: Nach nunmehr schon monatelanger Diskussion muss sich der Landtag immer noch mit der Frage befassen, welche Boni, Sonderzuwendungen, Extraleistungen und Zusatzvergütungen sich die Vorstände der HSH genehmigen dürfen.

Dabei ist die Beschlusslage ganz eindeutig: Mehrfach schon – zuletzt am 10. September – hat der Landtag beschlossen, dass die monetäre Gesamtvergütung der Vorstände einschließlich aller Boni und Zusatzleistungen den Gesamtbetrag von 500.000 Euro nicht übersteigen darf, solange die Gesamtdividendenfähigkeit des konsolidierten Konzerns HSH Nordbank nicht gegeben ist.

Umso unerträglicher empfinde ich da die jüngsten Presseberichte. Schon wieder werkelt die Bank an einem neuen, höchst kreativen Vergütungsmodell. Dessen tieferer Sinn scheint mir zu sein, die Beschlüsse des Landtages auszuhebeln und den Vorständen ein höheres Gehalt zu sichern. Es kann nicht angehen, dass sich bei der Bank ein ganzer Mitarbeiterstab nicht mit dem operativen Geschäft, sondern mit der Ausarbeitung eines komplexen Vergütungsmodells beschäftigt, nur damit die paar Herren vom Vorstand mehr als die vom Landtag vorgegebenen 500.000 Euro verdienen können.

Die HSH Nordbank braucht die Kreativität ihrer MitarbeiterInnen nicht für den Entwurf neuer Bonusregelungen, sondern vielmehr für die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells. Herr Carstensen, an dieser Stelle ein für alle Mal – ganz klipp und klar: Sorgen sie endlich dafür, dass dieser Unsinn aufhört!

Immer wieder wird vorgebracht, für ein "jämmerliches" Jahresgehalt von nur 500.000 Euro bekomme man keine fähigen BankerInnen, man bekomme dafür niemanden, der Verantwortung tragen wolle. Wenn damit gemeint ist, dass wir auf so gut bezahlte Vorstände wie die Herren Rieck, Friedrich, Strauß und Dettinger-Klemm in Zukunft verzichten müssen, kann ich nur sagen: Gut so.

Nein, meine Damen und Herren, wenn die Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland bereit ist, für weniger als 500.000 Euro Verantwortung für das Land zu tragen, muss es Herrn Kopper möglich sein, für das Gehalt auch fähige BankerInnen auf dem Arbeitsmarkt zu finden.

Allerdings, wenn höhere Gehälter Führungskräfte motivieren, mehr Verantwortung zu übernehmen, frage ich mich schon: Sollten wir in der Fraktion ein wenig sammeln für die Mitglieder der Landesregierung? Damit sie endlich erkennbar Verantwortung übernehmen bei der HSH Nordbank?

Meine Damen und Herren, die zukünftige finanzielle Gestaltungsfähigkeit des Landes hängt wesentlich vom Erfolg oder Misserfolg der HSH Nordbank ab. Herr de Jager: Nachdem Finanzminister Wiegard die HSH-Zuständigkeit wegen erwiesener Inkompetenz entzogen wurde, liegt hier noch immer einiges im Argen. So leid es mir tut, aber bei der HSH können sie keine 100tägige Schonfrist in Anspruch nehmen.

Noch im April lobte der Vorsitzende des Soffin, Herr Rehm, hier im Landtag das neue Geschäftsmodell. Derselbe Herr hat laut Presseberichten nunmehr Bedenken, ob das Geschäftsmodell noch zukunftsfähig ist. Entweder Herr Rehm lügt: Warum dringt die Landesregierung dann nicht auf ein klares Dementi. Oder Herr Rehm – was ich befürchte - hat Recht, dann muss die Landesregierung einen Plan und eine Zeitschiene entwickeln, mit welchem Geschäftsmodell die Bank wirklich aus der Krise kommen kann.

Den geschäftlichen Erfolg der Bank, die Einhaltung der Landtagsbeschlüsse zur Vorstandsvergütung und die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstände werden wir sehr genau verfolgen. Im Interesse des Landes wünsche ich Ihnen und der Bank viel Erfolg und gutes Gelingen.

 

 

 

 

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