Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Landtagsrede zum Thema "Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen"
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
in Schleswig-Holstein erhalten nach aktueller Auskunft der Bundesagentur für Arbeit mehr als 220.000 Arbeitsuchende und ihre Angehörigen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, bundesweit sind es fast sieben Millionen Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 – ich wiederhole 2007! –entschieden, dass die Mischerwaltung aus Agentur für Arbeit und Kommunen verfassungswidrig ist. Wir Grüne fordern jetzt eine unverzügliche Neurodung der Trägerschaft im Sozialgesetzbuch II.
Warum? Dadurch, dass das ALG I dem ALG II vorgeschaltet ist, werden die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in diesem Bereich zeitverzögert ankommen. Aber sie werden dort ankommen, meine Damen und Herren, daran gibt es keinen Zweifel.
Deswegen ist es wichtig, jetzt zu handeln! Oder stimmen etwa die Gerüchte, die ich höre, dass die neue Bundesregierung die Wahlen in NRW abwarten möchte? Das will ich nicht hoffen, denn das wäre aus meiner Sicht unverantwortlich!
Wissenschaftliche Studien belegen: Arbeitslose sind häufiger krank und Kranke sind häufiger arbeitslos. Die Arbeitslosen in Schleswig-Holstein haben sich ihrer Situation nicht ausgesucht. Sie sind daraus angewiesen, dass die neuen Strukturen zum 1.1.2011 funktionieren.
Fragen Sie die Fachleute: Eine Vorbereitungszeit von einem Jahr ist schon knapp bemessen. Daher ist es wichtig, dass jetzt eine Lösung auf den Weg gebracht wird, die sorgfältig erarbeitet ist und der Verfassung entspricht.
Zwei Jahre hatte die Bundesregierung bisher Zeit, eine solche Lösung zu finden. Der ehemalige Bundesarbeitsminister Scholz wollte mit den "Zentren für Arbeit und Grundsicherung" eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung fortschreiben. Diese Pläne hatten keinen Erfolg. Trotzdem liegt uns heute ein Antrag der SPD vor, der sich für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ausspricht. Die Organisationsform der "ARGEN" ist jedoch nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.
Der Koalitionsvertrag in Berlin sieht eine getrennte Aufgabenwahrnehmung vor. Dies bedeutet einen Rückfall in die Zeit vor dem Arbeitslosengeld II, als Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nebeneinander her liefen. Ein solches Wideraufleben alter Verschiebebahnhöfe kann niemand wollen.
Wir Grüne wollen, dass Arbeitssuchende optimal beraten und unterstützt werden. Wir wollen, dass sie alle "Hilfen aus einer Hand" erhalten, dass sie eine persönliche AnsprechpartnerIn haben, die ihnen bei Leistungsgewährung, Arbeitsvermittlung und ergänzenden Hilfen zur Seite steht.
Und wir wollen eine verlässliche Perspektive für die MitarbeiterInnen in den ARGEN; seit zwei Jahren wissen sie nicht, wie ihre berufliche Zukunft aussieht.
Viele haben sich einen neuen Arbeitsplatz gesucht oder sich zur Kommune zurückversetzten lassen. Auch das wirkt sich schlecht auf die Betreuung der Arbeitssuchenden aus.
Ich zitiere das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2007: "Der Gesetzgeber hat den verfassungsgewollten prinzipiellen Vorrang einer dezentralen, also gemeindlichen, vor einer zentral und damit staatlich determinierten Aufgabenwahrnehmung zu berücksichtigen. (Tz. 148) (…) Das Anliegen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus einer Hand zu gewähren, ist ein sinnvolles Regelungsziel. (Tz. 172)"
Meine Fraktion unterstützt daher eine Entfristungund Ausweitung des Optionsmodells.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist genug Zeit ins Land gezogen. Jetzt ist es Zeit zu handeln. Ich hoffe im Interesse der Arbeitslosen in Schleswig-Holstein, dass wir bald eine gut funktionierende Lösung bekommen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.