Grüne Fraktion Schleswig-Holstein

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Bündnis 90/Die GrünenGrüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3.  Pressemitteilung

4. Dezember 2009

Bereitschaftsdienst der Justiz neu strukturieren

Nach der Beantwortung der Landesregierung der kleinen Anfrage zum richterlichen Bereitschaftsdienst erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Die Antworten der Landesregierung zeigen: Justizminister Schmalfuß muss den Bereitschaftsdienst der Gerichte völlig neu strukturieren. Der Bereitschaftsdienst der Justiz hat eine wichtige Funktion zum Schutz der Bürgerrechte. Wir brauchen deswegen einen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein, der auf die gestiegene Bedeutung der Nacht- und Wochenendeinsätze reagiert.

1.) Die Zeiten in denen die Amtsgerichte den Bereitschaftsdienst anbieten, sind noch uneinheitlich. Die meisten Gerichte sind bis 21:00 Uhr für eilige Fälle erreichbar. Es kommt aber auch vor, dass die RichterInnen im Eildienst das Handy bereits um 19:00 Uhr ausschalten. Die Anfangszeiten am Morgen werden ebenfalls von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich gehandhabt. Notwendig ist an dieser Stelle eine Vereinheitlichung. Sie muss auch darauf reagieren, dass Blutentnahmen nach neusten Gerichtsentscheidungen grundsätzlich durch die RichterInnen anzuordnen sind. Es darf nicht passieren, dass Blutentnahmen beim Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nachts nicht mehr angeordnet werden können, weil keine RichterIn zu erreichen ist. Die Polizei nimmt in diesen Fällen noch immer "Gefahr im Verzug" an und führt die Maßnahme ohne richterliche Entscheidung durch. Es ist aber sehr zweifelhaft, ob das nach der neuen Rechtsprechung überhaupt noch zulässig ist.

2.) Die gestiegenen Anforderungen an den Bereitschaftsdienst gehen bisher zu Lasten der RichterInnen. Während StaatsanwältInnen für Nacht- und Wochenenddienste einen Ausgleich erhalten, ist das für RichterInnen nicht vorgesehen. Die Antwort der Landesregierung, dass die RichterInnen durch ihre Arbeitszeitplanung und -gestaltung selbst dafür Sorge tragen, dass sie ausreichende Ruhezeiten in Anspruch nehmen, geht an der Realität vorbei. In der Praxis schleppen sich RichterInnen nach einem Bereitschaftswochenende fast immer trotzdem am Montag müde ins Büro. Ein offizieller Freizeitausgleich, wie er etwa bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe praktiziert wird, wäre da das ehrlichere Modell.

3.) Der gegenwärtige Bereitschaftsdienst in den Gerichten setzt zudem noch zu stark auf den Richter als "Einzelkämpfer". Bei der Bereitschaft im Krankenhaus am Wochenende ist es selbstverständlich, dass nicht ausschließlich Ärzte im Krankenhaus sind. Bei der Justiz ist das bisher anders. Die Antwort aus dem Amtsgericht Rendsburg, ob zur Erledigung von Schreibarbeiten oder zur Ausführung von Verfügungen auch Servicekräfte für den Bereitschaftsdienst zur Verfügung stünden, lautet:

"Servicekräfte können im Hinblick auf den dann zu gewährenden Zeitausgleich aus organisatorischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden. Nur für den Fall, dass das Ministerium hierfür Arbeitskraftanteile zur Verfügung stellen würde, könnte eine Heranziehung des Nachfolgedienstes für den Wochenbereitschaftdienst erfolgen".

Wenn wir einen professionellen Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein wollen, können wir nicht weiter auf den Richter als Einzelkämpfer setzen.

 

Zusätzliche Information