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16. Dezember 2009

Gleichstellung eingetragener: Gleiche Rechte für gleiche Pflichten

Landtagsrede zum Thema "Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften"

Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:

BeamtInnen des Landes Schleswig-Holstein, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, übernehmen dieselben Pflichten wie ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Sie haben aber in Schleswig-Holstein noch nicht dieselben Rechte wie BeamtInnen in anderen Bundesländern oder wie Angestellte des Landes Schleswig-Holstein.

Eine beamtete Lehrerin, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, verstirbt an Krebs. Ihre Partnerin hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Wäre dieselbe Lehrerin Angestellte gewesen, dann hätte ihre Partnerin vollen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ist das gerecht? Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht gerecht. Das ist zutiefst ungerecht, und das müssen wir ändern!

Es ist auch für uns in Schleswig-Holstein höchste Zeit, eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften umzusetzen. Dies gilt für BeamtInnen des Landes Schleswig-Holstein genau so wie für Angehörige von Kammern und berufständischen Versorgungswerken.

Meine Damen und Herren, das ist nicht nur eine Frage von Toleranz und von Gerechtigkeit, es ist auch eine rechtliche Frage. Warum?

1.) Die EU-Kommission plant eine Klage gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Es geht um genau den Punkt, den wir heute ändern können: Um die längst überfällige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht.

2) Das Bundesverfassungsgericht hat im Oktober dieses Jahres entschieden, dass eingetragene Lebenspartnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung mit der Ehe gleichgestellt werden müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vom Verfassungsgericht aufgestellten Grundsätze sind als Aufforderung für uns anzusehen, alle versorgungsrechtlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene im Hinblick auf die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften zu überprüfen und anzupassen.

Die FDP Landtagsfraktion hat in diesem Hause wiederholt entsprechende parlamentarische Initiativen eingebracht, die bisher politisch abgeblockt worden sind. Jetzt lässt der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein hoffen. –  Das hätte ich übrigens auch nicht gedacht, dass ich das einmal so sagen würde, aber die folgenden Sätze haben mich doch angenehm überrascht. Auf Seite 45 heißt es: " Gesellschaftliche Entwicklungen werden wir im Öffentlichen Dienst nachvollziehen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden im Öffentlichen Dienst der Ehe gleichgestellt."

Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, lassen Sie diesen schönen Worten politische Taten folgen! Stimmen Sie unserem Antrag zu und beweisen Sie, dass Ihr Koalitionsvertrag nicht nur ein leeres Versprechen ist!

Freiheit und Toleranz sind die Grundlagen unserer Demokratie. Toleranz muss der Maßstab für unser politisches Handeln sein! Dazu gehört auch Gerechtigkeit und Gleichbehandlung unabhängig vom Privatleben und das bedeutet: Gleiche Rechte für gleiche Pflichten! Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekennt sich eindeutig zu dem Ziel, eingetragene Lebenspartnerschaften vollständig gleichzustellen. Denn für uns steht fest, in einem modernen Schleswig-Holstein darf es keine Diskriminierung geben!

 

 

 

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