
Datum: 16. Dezember 2009
Landtagsrede zum Thema "Polizeigesetz"
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Wir Parlamentarier nehmen uns heute eine halbe Stunde Zeit, um über eine Vorschrift zu reden, die das Bundesverfassungsgericht vor mehr als eineinhalb Jahren für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat. Es schlagen da zwei Seelen in meiner Brust: Der Jurist in mir sagt sich: Was soll das? Wenn das Gesetz nichtig ist, wird es nicht angewendet. Das wird in den Gesetzessammlungen üblicherweise über eine Fußnote geklärt. Aber der Datenschützer in mir freut sich. Gibt uns dieser Vorstoß der SPD-Fraktion die Gelegenheit, das Thema Datenschutz hier im Parlament öffentlich zu debattieren.
Sie haben es von meinen Kolleginnen und Kollegen ja bereits gehört. Wir sprechen heute über einen Gesetzesentwurf, der zurückholen soll, was die damalige schwarz-rote Koalition gegen Widerstände, u. a. von Richter- und Anwaltsvereinigungen, des ADAC, des Datenschutzbeauftragten, des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, der Gewerkschaft der Polizei und der damaligen Oppositionsfraktionen aus Grünen, SSW und FDP durchgesetzt hat.
Einhelliger Tenor damals: Dieses Gesetz ist schlecht, weil es Bürgerrechte und Verfassung missachtet. Und so hat es dann auch das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Zitat aus der Entscheidung "Sie [die Vorschriften] ermöglichen schwerwiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, […]. Paragraf 184 Absatz 5 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig."
Und Paragraf 184 Abs. 5 LVwG war nicht nur verfassungswidrig, er war auch unnötig. Innerhalb von siebe Monaten wurde kein einziger Fahndungserfolg bezüglich gestohlener Fahrzeuge erzielt. Dafür wurden aber die Grundrechte von 131.323 FahrerInnen der erfassten Fahrzeuge verletzt.
Dies zeigt mehr als deutlich: Ein "Mehr an Überwachung" führt häufig eben nicht zu jenem "Mehr an Sicherheit", das Sicherheitspolitiker versprechen. Deswegen hätte es zum Vorschlag der Streichung der Vorschrift auch eine Alternative gegeben. Wir haben jetzt vor dem Landtag ein Stück der Berliner Mauer stehen. Als Mahnmal. Vielleicht brauchen auch Gesetze diese Mahnmale. Paragraf 184 Abs. 5 LVwG hätte so ein Mahnmal sein können. Als Erinnerung an den Überschwang der Sicherheitsgesetzgebung in der Folge des Anschlags vom 11. September 2001. Und als Erinnerung daran, dass es wieder und wieder die Gerichte waren, die der Mehrheit der Abgeordneten aufschreiben müssten, was die Grundrechte in Wahrheit wert sind. Sehr geehrte Damen und Herren, es stünde sehr schlecht um die Bürgerrechte in diesem Land, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht beharrlich der Freiheit der Menschen den notwendigen Stellenwert eingeräumt hätte.
Wir Abgeordnete müssen durch unsere Gesetzgebung Bürgerinnen und Bürger schützen und zugleich die Freiheit bewahren. Auch wenn einige das bequem finden würden: Diese Abwägung ist keine Aufgabe, die wir auf das Verfassungsgericht delegieren können.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist eine staatliche Kernaufgabe. Freiheit und Sicherheit sind gleichzeitig möglich. Sie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir wollen selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger – ohne Angst vor ständiger Überwachung und staatlicher Allmacht. Innere Sicherheit basiert auch auf dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihren Staat und des Staates in seine Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt es zu stärken.
Dass die damalige große Koalition aber sehenden Auges trotz der Warnungen ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen hat, finde ich – auch nach eineinhalb Jahren –noch immer beschämend. Ich hoffe, die damaligen Akteure haben etwas für die Zukunft gelernt. Ich sehe in diesem Vorstoß auch eine Art Abbitte für eine falsche Politik. Meine Fraktion wird diesem Gesetzesentwurf selbstverständlich zustimmen.