Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 29. Januar 2010

HSH-Aufsichtsrat genau so überprüfen wie Vorstand

Zur Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche bei der HSH Nordbank (Drs. 17/169, siehe Anhang) erklärt der Obmann von Bündnis 90/Die Grünen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Thorsten Fürter:

Bei der Aufklärung des Versagens bei der HSH Nordbank ist bisher durch das Freshfields-Gutachten nur die Verantwortlichkeit von Vorständen untersucht worden. Es wurden darin erhebliche Schwächen in der inneren Organisation der Bank aufgedeckt. Da drängt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern geradezu auf. Im Freshfields-Gutachten ist das aber gar nicht erst geprüft worden.

Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung durch ihren Vertreter im Aufsichtsrat der Bank zügig darauf hinwirkt, dass diese Prüfung nachgeholt wird. Jetzt hat die Landesregierung aber offenbart: Zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrats sieht sie "keine Veranlassung". Warum das ganze Desaster bei der HSH nicht einmal eine Prüfung solcher Ansprüche nötig machen soll, weiß wohl nur die Landesregierung.

Wir fordern, dass Pflichtverletzungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats genau so überprüft werden, wie die Verantwortlichkeit von Vorständen.