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Zur Debatte um die Neuordnung der Trägerschaft für die Betreuung von Hartz-IV-EmpfängerInnen erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Die getrennte Trägerschaft zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen ist die schlechteste aller Lösungen – dieses Konzept gehört endgültig vom Tisch. Frau von der Leyen muss die Kritik der ExpertInnen ernst nehmen und eine Verfassungsänderung anstreben.
Schon im November 2009 haben wir Grüne in Schleswig-Holstein eine unverzügliche Neuordnung der Trägerschaft im SGB II und eine Entfristung und Ausweitung des Optionsmodells gefordert. So langsam scheinen auch die anderen Parteien die Dringlichkeit einer Reform wahrzunehmen. Selbst Herr Koch aus Hessen verweigert die Gefolgschaft für die Bundesministerin und hat angekündigt, im Bundesrat gegen die getrennte Trägerschaft zu stimmen. Auch Minister Garg will auf eine Grundgesetzänderung beharren.
Wir erwarten von der Landesregierung Schleswig-Holstein, dass sie den vollmundigen Worten von Minister Garg auch Taten folgen lässt. Sie muss die Interessen der Arbeitssuchenden, der MitarbeiterInnen in den Jobcentern und der Kommunen in Schleswig-Holstein vertreten. Sie muss gegen die getrennte Trägerschaft und für eine Verfassungsänderung stimmen.
Es muss endlich eine klare Linie für die Jobcenter gefunden werden.