
Datum: 15. Februar 2010
Gemeinsam mit der Linkspartei bringen Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf in den Landtag ein, der für Polizeibeamte und Ordnungskräfte eine Ausweisungspflicht sowie eine an der Uniform sichtbare Kennzeichnung vorsieht. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher, Thorsten Fürter:
Unser Vorstoß stärkt das Vertrauen in die wichtige Arbeit der Polizeibeamten. Die bürgerfreundliche Polizei tritt den Bürgern offen gegenüber und nicht länger als anonyme Staatsmacht.
In anderen Bereichen von Verwaltung und Justiz ist das inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Meinungsverschiedenheiten über das Einsatzvorgehen von Polizisten sind die absolute Ausnahme. Die Polizei genießt in Schleswig-Holstein heute zu Recht ein hohes Ansehen. Wenn es aber im Einzelfall zu Unstimmigkeiten oder gar zu Übergriffen seitens der Staatsgewalt kommt, muss für den Bürger klar erkennbar sein: "Wer hat da gehandelt?", sonst laufen die Sicherungen des Rechtsstaats ins Leere. Unser Vorstoß beseitigt Misstrauen und schafft Transparenz.
Dabei soll kein Polizeibeamter um die Sicherheit seiner Familie fürchten müssen. Wer Bedenken hat, ein Namensschild zu tragen, kann eine andere Kennzeichnung z.B. eine Abfolge von Buchstaben und Ziffern verlangen.
Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf soll ein neuer Paragraf § 174 a in das Landesverwaltungsgesetz eingefügt werden. Er sieht vor, dass Polizeibeamte und Dienstkräfte von Ordnungsbehörden sich bei Diensthandlungen ausweisen und auf Verlangen eine Dienstkarte vorzeigen müssen. Das soll nicht gelten, soweit dies mit einer Gefährdung verbunden ist.
Uniformierte Dienstkräfte sollen ein Namenschild mit Vor- und Nachnamen tragen. Wird ein Helm getragen, soll sich der Name auch auf dem Helm befinden. Polizeibeamte, die ihren richtigen Namen nicht preisgeben wollen, haben das Recht, eine andere individuelle Kennzeichnung zu verlangen.