
Datum: 23. Februar 2010
Zur Position der Regierungsfraktionen zur Änderung des Atomgesetzes erklärt der energiepolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
CDU und FDP behaupten – nicht zuletzt in ihrem Koalitionsvertrag –, dass Schleswig-Holstein hinsichtlich des Atomgesetzes keine Regelungskompetenz besitzt. Damit machen es sich beide Fraktionen sehr, sehr leicht und versuchen so, sich um eine klare Position zur Atomfrage herum zu mogeln. CDU und FDP sind damit auf einem atomrechtlichen Holzweg. Die Grüne Landtagsfraktion geht von einer Zustimmungspflicht im Bundesrat aus und hat neben einer politischen Positionierung auch rechtssetzende Initiativen von der Landesregierung gefordert (Drs. 17/79).
Wie jetzt bekannt wurde, geht auch das Bundesumweltministerium von einer Zustimmungspflicht des Bundesrates bei einer Veränderung des Atomgesetzes aus, weil die Länder durch längere Laufzeiten bei der Atomaufsicht zusätzlich belastet würden.
In der letzten Sitzung des Sozialausschusses (18.02.2010) wurde der Grüne Antrag zwar auf die Tagesordnung gesetzt, der zuständige Minister kam aber lieber nicht und ließ sich auch nicht vertreten. Neben dieser Verwilderung parlamentarischer Sitten, zeigt der Vorgang, dass der Koalition das Thema unangenehm ist. Lieber erst einmal schieben.
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung und Koalitionsfraktionen müssen Farbe bekennen, und zwar vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen. Sind sie im Bundesrat für eine Laufzeitverlängerung von Atomreaktoren oder nicht? Für die zukünftige Energiepolitik von Schleswig-Holstein ist diese Frage von großer Bedeutung. Atomkraft und Erneuerbare Energien passen nicht zusammen.
Mit einer möglichen Zustimmung zur Laufzeitverlängerung der Schrottreaktoren von Brunsbüttel und Krümmel zerstört die Landesregierung die riesigen Chancen der Erneuerbaren Energien in unserem Land und schadet damit der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Klimaschutz.