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24. Februar 2010

Landesnaturschutzgesetz: Rückwärtsgewandtes und verfassungswidriges Klientelbedienungsgesetz

Landtagsrede zum Thema "Landesnaturschutzgesetz"

Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:

CDU und FDP beschließen heute ein Naturschutzverhinderungsgesetz, in dem das private Eigentum an erster Stelle steht, und das zudem auch noch verfassungswidrig ist. Sie werfen Schleswig-Holstein mit diesem Gesetz um Jahrzehnte zurück in die schwarze Vorzeit, in der Umwelt und Natur verbraucht, aber nicht geschützt wurden.

Völlig sachfremd ist Ihre grundsätzliche Bevorzugung freiwilliger Vereinbarungen zum Schutz der Natur. Vertragsnaturschutz macht Sinn, aber nicht in jedem Fall. Wir brauchen daneben auch eine verbindliche und dauerhafte Absicherung wertvoller Flächen für den Naturschutz. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie ein im Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich vorgesehenes Vorkaufsrecht für solche Gebiete ablehnen.

Auch Rote Listen für gefährdete Arten und Horstschutz für Großvögel, die Sie noch aufgenommen haben, wiegen die massive Bevorzugung landwirtschaftlicher Interessen nicht auf. Das ist allenfalls ein bisschen "Greenwashing" für ein ansonsten rückwärtsgewandtes Gesetz, bei dessen Lektüre man den Eindruck haben muss, das hier der Bauernverband die Feder geführt hat. Was sonst hat der generelle Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung in einem Gesetz zu suchen, das doch eigentlich dem Schutz der Natur dienen soll? Naturschutz ist kein Luxus, den wir uns nach gutsherrlicher Manier nur leisten können, wenn die Ernte ertragreich war.

Die Natur ist unsere Lebensgrundlage. Ihre Zerstörung und das fortschreitende Artensterben bedrohen auch uns Menschen existenziell. Naturschutz hat darüber hinaus eine hohe wirtschaftliche Bedeutung in unserem Land, das in besonderem Maße vom Tourismus lebt. Jährlich kommen Millionen Menschen nach Schleswig-Holstein. Und sie tun dies nicht, um ausgeräumte Agrarsteppen zu sehen, auf denen maximaler Ertrag vor nachhaltige Wirtschaftsweise gestellt wird. Sie kommen, um sich in einer jahrhundertealten Kulturlandschaft mit sauberen Seen, artenreichen Wiesen und knickumrandeten Feldern oder an natürlichen Stränden, an Salzwiesen oder einzigartigen Steilküsten zu erholen.

Statt die konkurrierenden Nutzungsansprüche sorgfältig gegeneinander abzuwägen und einen modernen integrierenden Ansatz für Landwirtschaft und Naturschutz zu wählen, teilen Sie das Land auf in Schutz- und Schmutzgebiete und setzen ausschließlich auf vordergründige ökonomischen Interessen der Grundbesitzer. In Ihrem Koalitionsvertrag lesen wir hehre Bekenntnisse zur Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ihr Gesetz erfüllt den selbst gestellten Anspruch nicht.

Dieses Gesetz ist aber nicht nur fachlich äußerst fragwürdig, sondern auch rechtlich unhaltbar: Bei den Vorschriften zum Gehölzschnitt weichen Sie vom Bundesnaturschutzgesetz ab. Das widerspricht eindeutig dem Grundgesetz. Für die Frage, ob man 14 Tage länger zur Knickschere greifen darf oder nicht, gehen Sie sehenden Auges in einen Verfassungskonflikt. Im ersten Landschaftspflegegesetz der Regierung Stoltenberg aus dem Jahr 1973 war dieser heute heiß umkämpfte Schnitttermin jedenfalls noch kein Aufreger. Damals wurde der 1. März für ganz Schleswig-Holstein festgelegt, so wie es das Bundesgesetz heute auch vorschreibt.

Im Ländervergleich belegt Schleswig-Holstein im Naturschutz heute schon den letzten Platz. Statt auf die Überholspur zu gehen, legen Sie heute mit ihrem rückwärtsgewandten und verfassungswidrigen Klientelbedienungsgesetz den Rückwärtsgang ein. Wir lehnen diesen Marsch in die Vergangenheit ab.

 

 

 

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