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2. März 2010

Datenschutz ist Bürgerrecht

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben nicht nur die 35.000 KlägerInnen Recht bekommen, sondern die BürgerInnen in ganz Deutschland wurden vom Generalverdacht befreit.

Die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten ohne konkretes Verdachtsmoment ist willkürlich und nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien von Privatheit und informationeller Selbstbestimmung vereinbar. Letzten Endes kann Sicherheit nicht durch unnötige Eingriffe in die Freiheit hergestellt werden.

Dies ist wieder einmal ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts, das eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber ist. Das Urteil ist eine Kritik an einer Einstellung des Staates gegenüber seinen BürgerInnen, die von Misstrauen geprägt ist. Vor diesem Hintergrund drängt sich eine Generalrevision des noch von der großen Koalition beschlossenen Polizeigesetzes in Schleswig-Holstein auf.

 

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