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Zur heute im Landtag beschlossenen Änderung des Landeswassergesetzes sagt die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
Wieder werden die Umweltstandards in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Niveau auf Bundesebene abgesenkt. Das Bundeswasserhaushaltsgesetz schreibt seit dem 1. März fünf Meter breite Gewässerrandstreifen vor – solche Schutzmaßnahmen wird es in Schleswig-Holstein nur für einen Teil des Gewässernetzes geben.
Randstreifen an Gewässern tragen zur Verringerung der Gewässerbelastung mit Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln bei. Naturnahe Gewässerränder bieten Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten und sind daher wichtige Achsen im Biotopverbund.
Diese Gesetznovelle wurde von den Koalitionsfraktionen im Schweinsgalopp durchgezogen, mit der Begründung, es handele sich um notwendige Anpassungen an Änderungen im Bundesrecht. Auf der Strecke blieb dabei eine sorgfältige Prüfung wesentlicher Punkte. Einige Naturschutzverbände haben sich daher auch nicht am Anhörungsverfahren beteiligt und scharfe Kritik an dieser Vorgehensweise geäußert. Damit Schleswig-Holstein nicht auch beim Gewässerschutz das Schlusslicht bildet, fordern wir, bei der in Kürze vorgesehenen inhaltlichen Novelle des Landeswassergesetzes, die Gewässerrandstreifen, wie im Bundesgesetz vorgesehen, an allen Gewässern zu schützen.
Klärungsbedarf sehen wir außerdem beim Trinkwasserschutz. Den im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Befürchtungen, dass durch die neue Gesetzeslage kein ausreichender Schutz des Trinkwassers vor indirekten Verschmutzungen, wie etwa Versalzung durch CO2-Verpessung, besteht, werden wir nachgehen. Trinkwasserschutz muss Vorrang vor anderen Nutzungen haben.