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Zur Änderung des Landesfischereigesetzes sagt der fischereipolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Wir werden uns bei der Abstimmung über dieses Gesetz der Stimme enthalten. Wir sind nicht gegen die dringend notwendige Umsetzung von EU-Recht, die durch die aktuelle Änderung des Landesfischereigesetzes eingeleitet wird. Die Umsetzung der EU-Verordnungen zum Aalschutz und zur Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in Aquakulturen ist vielmehr längst überfällig.
Wenn aber wichtige Bereiche in Gänze per Verordnungsermächtigung an die Exekutive übergeben werden, nimmt der Landtag nicht seine Zuständigkeit als Gesetzgeber war. Es handelt sich dabei um die "nachhaltige Sicherung der Fischerei und der Aquakultur" sowie die "Ausübung der Fischerei im Hinblick auf den Schutz und die Nutzung der Fischbestände und die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Gewässern" (Paragraf 30, Absatz 1 Satz 1 neu).
Dies lässt vermuten, dass die Koalitionsfraktionen einer parlamentarischen Auseinandersetzung um Leitlinien einer nachhaltigen Fischerei und Aquakultur aus dem Weg gehen wollen. Das Landesfischereigesetz bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung, um verschiedenen neuen Anforderungen an den Wirtschaftszweig sowie auch der anderen betroffenen Bereiche wie Umwelt und Tourismus gerecht zu werden.