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25. März 2010

Auch Aufsichtsratsmitglieder kann eine Schadensersatzpflicht treffen

Zur Medienberichterstattung über Prüfungen bei der HSH Nordbank, ob auch Mitglieder des Aufsichtsrats Pflichtverletzungen begangen haben, erklärt der Obmann von Bündnis 90/Die Grünen im Untersuchungsausschuss HSH Nordbank, Thorsten Fürter:

Wir begrüßen, dass jetzt auch geprüft wird, inwieweit die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der HSH Nordbank Pflichtverletzungen begangen haben. Die Bank kommt damit wiederholten Forderungen der Grünen nach.

Wir erwarten, dass diese Prüfungen zügig zum Abschluss gebracht werden. Auch die Öffentlichkeit muss über den Ausgang dieser Prüfung unterrichtet werden, schließlich haften die BürgerInnen noch immer als SteuerzahlerInnen für die Bank. Wenn Aufsichtsratsmitglieder Pflichtverletzungen begangen haben, müssen auch Schadensersatzansprüche konsequent verfolgt werden. Ohne Ansehen der Person.

Im Untersuchungsausschuss verdichten sich nach den Befragungen der ersten Auskunftspersonen die Hinweise, dass der Aufsichtsrat die Kontrolle des Vorstandes nicht so wahrgenommen hat, wie es nötig geworden wäre.

 

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