Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Die Landesregierung führte im November 2009 ein neues Verfahren bei der Entnahme von Blutproben, also vor allem bei Verkehrskontrollen, ein. Im benachbarten Bundesland Hamburg wurde bekannt, dass ähnliche Änderungen im Verfahren bei der Entnahme von Blutproben zu einem erheblichen Rückgang der Anzahl der Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen führten [Meldung bei Welt.de].
Nach einem Medienbericht der Kieler Nachrichten vom 26. März 2010 sei die Zahl der Blutentnahmen auch in Schleswig-Holstein nach Angaben der Polizei "leicht eingebrochen." In ihrer Beantwortung einer kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Thorsten Fürter, erklärte die die Landesregierung, dass sie noch keine Erfahrungen mit der seit November praktizierten Regelung gesammelt habe. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:
Diese Ahnungslosigkeit ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung. Die Sicherheit des Straßenverkehrs vor Alkoholfahrten ist ein hohes Gut. Wenn für Alkoholkontrollen dann eine außerordentlich bürokratische Regelung eingeführt wird, erwarte ich, dass die Landesregierung über drei Monate nach deren Einführung zumindest über einen ersten Erfahrungsbericht verfügt. Auch in den Nachtstunden muss vor der Anordnung einer Blutentnahme jetzt der Richter um Einwilligung gebeten werden. Dessen Handy ist zu dieser Zeit aber ausgeschaltet. Der Polizeibeamten muss dann noch 20 Minuten warten, ob der Richter nicht vielleicht doch zurückruft. Erst dann kann er die Blutentnahme anordnen. Es liegt doch auf der Hand, dass ein solches Verfahren, besonders bei nächtlichen Großkontrollen, zu Problemen führen kann. Mit ihrer Ahnungslosigkeit gefährdet die Landesregierung die Sicherheit im Straßenverkehr.
Anlagen:
a) Antwort auf Kleine Anfrage "Entnahme von Blutproben"
b) Erlass über die Anordnungskompetenz bei der Entnahme von Blutproben vom 20. November 2009