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23. April 2010

Monitoring für gentechnisch verunreinigte Rapsaussaat ist unerlässlich

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Folgen der Aussaat aus Chargen gentechnisch verunreinigter Rapssaat sagt der agrarpolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Bernd Voß:

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass durch gentechnisch verunreinigtes Saatgut erhebliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Ein Teil dieser Kosten wird auf die Allgemeinheit abgewälzt. Dabei will die große Mehrheit in unserem Land keine Gentechnik auf dem Acker!

Insgesamt waren 21 landwirtschaftliche Betriebe und zwei Unternehmen des Handels sowie der Verarbeitung allein in Schleswig-Holstein betroffen. Der diesen Betrieben entstandene wirtschaftliche Schaden ist zwar nach Auskunft durch das Saatgutunternehmen vollständig getragen worden. Die Frage nach der Herkunft der Verunreinigung und somit dem eigentlichen Verursacher des Schadens bleibt offen. Die Kosten für die Überwachung, in unbekannter Höhe, trägt die SteuerzahlerIn.

Besonders skandalös ist, dass die Eigentümer und Bewirtschafter der benachbarten Flächen nicht informiert wurden. Gerade bei Kreutzblütlern wie dem Raps ist die Gefahr der gentechnischen Verunreinigung durch Aufwuchs noch nach mehreren Jahren besonders hoch. Auskreuzungen der gentechnisch veränderten Pflanzen in verwandte Kreutzblütler-Kulturarten wie Senf und Rettich oder in Kreutzblütlerarten der Ackerwildpflanzen sind möglich. Es ist daher unverständlich, wieso für die betroffenen Flächen kein Verbot des Anbaus von Kreuzblütlern erlassen wurde. Zu begrüßen ist, dass die betroffenen LandwirtInnen so umsichtig waren und trotzdem keine Kreutzblütler nachgebaut haben.

Ein Monitoring der Flächen in den Folgejahren ist unerlässlich. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Dies ist auch eine der Forderungen in unserem Antrag an den Landtag zur Sicherung der Gentechnikfreiheit im Anbau sowie in der Nahrungsmittelkette (Drucksache 17/390).

Anlage: Kleine Anfrage

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