Grüne Landtagsfraktion Schleswig-Holstein

PRESSEMITTEILUNG


Datum: 4. Mai 2010

Die Haushaltspolitik – das Königsrecht des Parlamentes

Zu Einigung über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Monika Heinold:

Es zeichnet den Schleswig-Holsteinischen Landtag aus, dass es gelungen ist, eine breite Einigung über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung zu finden.

Damit ist auch die Klage des Landtages gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz untermauert, denn es wird deutlich, dass sich der Landtag mit der Klage nicht gegen nachhaltige Haushaltspolitik wendet, sondern das Königsrecht des Parlamentes - die Haushaltspolitik verteidigt.

Die Gespräche zwischen CDU, SPD, FDP, SSW und Grünen haben in sachlicher und in ergebnisoffener Atmosphäre stattgefunden. Alle grünen Vorschläge wurden berücksichtigt und finden sich in der Verfassungsänderung wieder: Die Kommunen werden davor geschützt, dass die Schuldenbremse auf deren Rücken ausgetragen wird, die zulässige Verschuldung wird nicht mehr an der klassischen Definition von Investitionen festgemacht, und der Landtag macht deutlich, dass bundes- und europapolitische Entscheidungen das Ziel des Landes, die Schuldenbremse einzuhalten, nicht konterkarieren dürfen.

Nachhaltige Finanzpolitik muss den Spagat schaffen, sparsam zu wirtschaften und klug zu investieren. Dafür werden wir auch weiterhin konkrete Vorschläge machen.