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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Absicherung der freien Schulen im Schulgesetz eingereicht. Dazu erklären Anke Erdmann, schulpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, und Bernd Hadewig, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Waldorfschulen in Schleswig-Holstein e.V.:
Schulen in freier Trägerschaft bereichern das Bildungsangebot in Schleswig-Holstein. Durch die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte und die Erprobung neuer Unterrichtsformen erhalten die staatlichen Schulen konzeptionellen Input. Darum sind die freien Schulen ein wesentlicher Bestandteil unseres Bildungssystems. Zur deren finanzieller Absicherung hat die Grüne Landtagsfraktion heute einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht.
Die Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft betragen in der Regel pro SchülerIn 80 Prozent des Betrages, den das Land pro SchülerIn einer staatlichen Schule ausgibt – eingefroren auf dem Niveau von 2001. Investitionskosten werden nur als freiwillige Leistung bezuschusst. Das bringt die Schulen in freier Trägerschaft zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Die dänischen Schulen sind davon nicht betroffen, sie erhalten die volle Förderung.
Nur ehrenamtliches Engagement, Schulgebühren und geringe Lehrergehälter fangen diese unvollständige Deckung auf. Pro Jahr ergibt sich hieraus alleine durch die Waldorfschulen eine Ersparnis von knapp 10 Millionen Euro für das Land. Umgekehrt bedeutet dies: Würden alle schleswig-holsteinischen Waldorfschulen schließen müssen, kämen auf das Land zusätzliche 10 Millionen Euro Kosten zu.
Bündnis 90/Die Grünen wollen alle freien Schulen finanziell absichern, um diese Schulform langfristig erhalten zu können. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der im Wesentlichen:
-> die Zuschüsse von 80 auf 85 Prozent der Ausgaben für eine/n SchülerIn in einer staatlichen Schule anheben soll
-> das Vorjahr als Bezugsgröße für die Zuschusse nimmt, nicht das Jahr 2001
-> auch Schulen in freier Trägerschaft verbindliche Investitionskostenzuschüsse zusichert
-> die Hälfte der regulären Zuschüsse rückwirkend erstattet, wenn die ersten zwei Jahre nach der Schulgründung erfolgreich vergangen sind. Zurzeit werden in den ersten zwei Jahren nach einer Schulgründung keine Zuschüsse gezahlt.
Diese Maßnahmen kosten das Land insgesamt zusätzliche drei Millionen Euro im Jahr. Dazu kommen einmalige Kosten pro Schulgründung.
Während in Schleswig-Holstein 4,1 Prozent der SchülerInnen freie Schulen – inklusive der Schulen der dänischen Minderheit – besuchen, bewegt sich dieser Anteil in den anderen Bundesländern durchschnittlich bei 7,8 Prozent. In Sachsen geht sogar jede/r siebte Schüler/in auf eine freie Schule.
Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir für die Schulen in freier Trägerschaft eine finanziell solidere Grundlage. Wir gehen davon aus, dass sich durch unsere Initiative der Anteil der SchülerInnen, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, weiter erhöhen würde. Schon bei einer Steigerung des Anteils auf rund sechs Prozent wäre unser Gesetzentwurf kostenneutral.
Der Gesetzentwurf wurde 2007 von der großen Koalition abgelehnt, die FDP hat der Grünen Initiative im Parlament zugestimmt. Auch im Koalitionsvertrag wurde eine Verbesserung der Situation der Schulen in freier Trägerschaft vereinbart. Im aktuellen Schulgesetzentwurf der Landesregierung sind entsprechende Verbesserungen allerdings nicht vorgesehen. Bei dem ganzen Tumult mit dem Schulgesetz sind die freien Schulen offenbar aus dem Blick der Koalition geraten. Wir sind optimistisch, dass dies nur ein Versehen war.
Hier geht's zum Gesetzesentwurf