
Datum: 3. Juni 2010
Zu den aktuellen Pressemeldungen über neue Überlegungen zur Verlängerung der Betriebszeiten von Atomkraftwerken und über Verhandlungen des Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin erklärt der energiepolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Detlef Matthiessen:
Wir wünschen dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten eine gute Reise nach Berlin. Der blonde Hüne sollte nicht blauäugig in die Verhandlungen mit der Kanzlerin gehen. Die Versuche der schwarz-gelben Koalition ihr geliebtes Atomprogramm durchzusetzen werden immer verkrampfter in dem Bemühen sich vor einer Zustimmungspflicht des Bundesrates zu einer Änderung des Atomgesetzes zu drücken.
Der neue Hit auf dem Markt der Möglichkeiten ist dabei eine so genannte moderate, relativ kurze Laufzeitverlängerung anzustreben. Das seien zwölf Jahre. Dies sei in den Auswirkungen so geringfügig, dass damit die Zustimmungspflicht des Bundesrates nicht erforderlich sei.
Dies unterstreicht nicht den juristischen Sachverstand der Koalition in Berlin, sondern bezeugt deren Humor. Zwölf Jahre Laufzeitverlängerung sind geringfügig: Das soll wohl ein Witz sein!
Dem Ministerpräsidenten sei die eindeutige Stellungnahme seines Justizressorts vom 17.05.2010 in Erinnerung gerufen, worin eine Zustimmung des Bundesrates als erforderlich beurteilt wird.
Wenn Herrn Carstensen die Expertise seiner eigenen Landesregierung nicht ausreicht, kann er sich auch in einem neuen Gutachten schlauer machen, das der Bundesumweltminister in Auftrag gegeben hat. Darin stellt kein geringerer als der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier fest, dass jegliche Laufzeitverlängerung "vollzugsbedürftig" und damit vollzugsauslösend bei den Behörden der Länder ist.
Eine Zustimmungspflicht des Bundesrates sei daher zwingend erforderlich. Dieses jüngste Gutachten mag sowohl vom Auftraggeber als auch vom Verfasser des Gutachtens das gewichtigste sein und von der Eindeutigkeit her beeindruckendste. Es rundet jedoch nur das Bild einer ganzen Reihe von Meinungsäußerungen zum Thema Zustimmungspflichtig einer Atomgesetznovelle ab.
Durchgängige Meinung ist darin, dass der Bundesrat zustimmen muss. Daher ist jeder Versuch, das Atomgesetz am Bundesrat vorbei zu ziehen, mit schwerwiegenden Unsicherheiten behaftet, weil die bereits angekündigten Klagen von Verfassungsorganen gegen ein novelliertes Atomgesetz ohne Bundesratsbeteiligung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben werden.
Ob Schwarz-Gelb ihrer geliebten Atomindustrie diese Unsicherheiten im Gesetzgebungsverfahren zumuten will, sollte sich die Bundesregierung gut überlegen.